Wie lange du ohne Attest krank sein kannst – Hier alle Antworten!

Dauer des Krankenstands ohne Arztattest

Du hast dir den Fuß verstaucht und bist krankgeschrieben? Oder hast du eine Erkältung und musst zu Hause bleiben? Aber wie lange darfst du ohne Attest krank sein? Dazu gibt es einige Dinge, die du beachten musst. In diesem Artikel erfährst du alles, was du über die Dauer einer Krankheit ohne Attest wissen musst.

Ohne Attest kann man höchstens 3 Tage krank sein, danach musst du unbedingt zum Arzt gehen und ein Attest vorlegen. Ohne Attest wird es schwer sein, deine Arbeitszeiten zu kompensieren. Also versuch es nicht zu lange auszuzögern, sonst hast du ein Problem!

Kurze Auszeit nehmen: Entgeltfortzahlungsgesetz nutzen

Es ist durchaus möglich, dass du dir einmal im Jahr eine kurze Auszeit von deinem Arbeitgeber nehmen kannst, ohne einen Krankenschein vorzulegen. Wenn es in deinem Arbeitsvertrag keine Regelung zu Krankheitstage gibt, greift das Entgeltfortzahlungsgesetz. Damit du dir eine Auszeit nehmen kannst, musst du deinem Arbeitgeber mitteilen, dass du krank bist und wie lange du ausfallen wirst. Dein Arbeitgeber muss dir dann weiterhin dein gesamtes Gehalt zahlen. Wichtig zu beachten ist, dass du innerhalb von 3 Tagen eine Krankschreibung vorlegen musst, wenn dich dein Arbeitgeber dazu auffordert. Es gibt keine Begrenzung, wie oft im Jahr du eine 3-tägige Krankmeldung ohne Krankschreibung machen kannst. Jedoch kann es sein, dass dein Arbeitgeber die Auszeit nicht bewilligt, wenn du öfters krank bist. Es lohnt sich daher, sich vorab über die einzelnen Regelungen in deinem Arbeitsvertrag zu informieren.

Fieber, Gliederschmerzen & gelber Auswurf: So bleibst du gesund

Du solltest bei Fieber, Gliederschmerzen und gelblichem Auswurf beim Husten oder Naseputzen auf jeden Fall zuhause bleiben. Denn Fieber ist ein Zeichen dafür, dass dein Körper gegen einen Krankheitserreger ankämpft und er Unterstützung braucht. Deswegen ist es wichtig, dass du dich ausruhst und so viel wie möglich im Bett bleibst. Auch wenn du einen leichten Hunger verspürst, solltest du lieber auf eine ausgewogene Ernährung achten. Trinke auch viel Wasser, damit du deinen Körper mit allem versorgst, was er braucht um gesund zu werden.

Telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen

Du hast Atemprobleme? Jetzt musst Du nicht mehr extra zum Arzt gehen, um Dich krankschreiben zu lassen. Denn Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können sich ganz einfach per Telefon krankschreiben lassen. Damit kannst Du nicht nur Deine Symptome behandeln und Dich gleichzeitig schützen, sondern auch wertvolle Zeit sparen. So kannst Du Dich schon bald wieder fit und gesund fühlen. Telefonische Krankschreibungen bei leichten Atemwegserkrankungen sind weiterhin für bis zu sieben Tage möglich. Wenn Du an starken Atemproblemen leidest, solltest Du unbedingt einen Arzt aufsuchen. Aber wenn Du nur leichte Symptome hast, kannst Du auch einfach zu Hause bleiben und Dich per Telefon krankschreiben lassen.

Wie lange darfst Du ohne Attest zu Hause bleiben?

Du fragst Dich, wie lange Du ohne Attest zu Hause bleiben darfst? Die Antwort hängt davon ab, was in Deinem Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt ist. Wenn darin nichts genaues steht, gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Nach diesem Gesetz darfst Du ohne ärztliches Attest drei Kalendertage zu Hause bleiben. Wenn Du länger als drei Tage krank bist, musst Du ein Attest vom Arzt vorlegen. Wenn Du aber länger als sechs Wochen krank bist, musst Du ein ärztliches Zeugnis vorlegen, das Deine Arbeitsunfähigkeit bestätigt.

 Ohne Attest krank sein: Dauer und Auswirkungen

Krankmeldung: Fristen und Pflichten beachten!

Du musst deinen Arbeitgeber spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit über deinen Krankheitsstatus informieren. Schick ihm eine Nachricht oder bring ein Attest vor. Wenn du deine Pflicht zur Krankmeldung nicht fristgerecht erfüllst, kann es sein, dass du eine Abmahnung erhältst. Wenn es eine Sonderregelung gibt, solltest du dich trotzdem so bald wie möglich bei deinem Arbeitgeber melden. Versuche, ihm mitzuteilen, wann du wieder arbeiten kannst und wie lange du krank sein wirst. Sei ehrlich und offen und lass deinen Arbeitgeber an deinem Krankheitsverlauf teilhaben.

Krankmeldungen: Rechtzeitig melden, um Ärger zu vermeiden

Du kennst das bestimmt: Du bist krank und fühlst Dich nicht gut. Aber Du musst Dich trotzdem krank melden. Denn wenn Du es nicht tust, kann sich das für Dich ziemlich nachteilig auswirken. Dein Chef könnte Dich abmahnen oder Dir sogar kündigen, wenn Du häufiger keine oder verspätete Krankmeldungen abgibst. Tatsächlich kann Dein Arbeitgeber schon beim ersten Mal eine Abmahnung aussprechen! Daher solltest Du Dich unbedingt rechtzeitig krankmelden. Auch wenn es Dir schwerfällt, die Pflicht über Dein Befinden zu stellen. So kannst Du sichergehen, dass Dein Chef Deine Situation richtig einschätzt und Du nicht Ärger bekommst.

Arbeitgeber kann Attest ab 1. Krankheitstag verlangen (BAG, 5 AZR 886/11)

Du hast dich krank gemeldet und dein Arbeitgeber verlangt schon vom ersten Tag an ein Attest? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer Entscheidung vom 14.11.2012 (5 AZR 886/11) klargestellt, dass ein Arbeitgeber ein Attest bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangen kann – und das ohne Begründung. Es ist also völlig normal, wenn dein Arbeitgeber dich schon vom ersten Tag an nach einem Attest fragt. Letztendlich geht es ihm darum, zu verhindern, dass du deine Erkrankung zu lange aufrechterhältst.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU): Wann & Wo beantragen?

Du hast eine Erkrankung und musst mehrere Tage die Arbeit ausfallen lassen? Dann musst Du Dich an Deinen Arbeitgeber wenden und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen. Diese besagt, dass Du für einen bestimmten Zeitraum nicht arbeiten kannst. Nach dem Arbeitsrecht darfst Du drei Kalendertage ohne ein ärztliches Attest der Arbeit fernbleiben. Solltest Du aber länger als drei Tage erkrankt sein, musst Du eine AU vorlegen. Diese muss von einem Arzt ausgestellt werden und muss immer dann vorliegen, wenn Du länger als drei Tage arbeitsunfähig bist.

Krankmeldung: 3 Tage ohne ärztliche Untersuchung

Du darfst bis zu 3 Tage krank sein, ohne eine ärztliche Untersuchung. Jedoch musst Du deinem Arbeitgeber ab dem 4. Tag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Damit garantiert der Arbeitgeber, dass Du aufgrund einer Krankheit wirklich nicht arbeiten kannst, und bekommt das Vertrauen, dass Du nicht einfach nur frei nehmen willst. Falls Du über 3 Tage hinaus krank bleibst, solltest Du sicherstellen, dass Du eine Untersuchung von einem Arzt bekommst und deinem Arbeitgeber die notwendige Bescheinigung zeigst.

Krankmeldung: Wie du deinem Chef Bescheid gibst

Du hast leider einen Tag krank sein müssen? Keine Sorge, mit einer Krankmeldung kannst du deinem Chef Bescheid geben. Grundsätzlich ist es wichtig, dass du ihm am ersten Tag Bescheid gibst. Das gilt auch, wenn du nur einen Tag krank sein musstest. Es ist wichtig, dass du deine Krankmeldung möglichst schnell erfolgt, damit dein Chef weiß, dass du krank bist. Entweder kannst du sie schriftlich übermitteln oder du rufst deinen Chef an. So kann sich dein Arbeitgeber auf deine Abwesenheit einstellen und kann einen Ersatz für dich organisieren.

Krankheitsdauer ohne Attest

Arbeitsunfähigkeit: Ärztliche Bescheinigung an Arbeitgeber senden

Du musst bei einer länger als drei Kalendertage andauernden Arbeitsunfähigkeit deinem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung zukommen lassen. Diese Bescheinigung muss deine Arbeitsunfähigkeit bestätigen und die voraussichtliche Dauer angaben. Dies ist im § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Am besten schickst du die Bescheinigung am darauffolgenden Arbeitstag an deinen Arbeitgeber. So hast du deine Rechte geschützt und dein Arbeitgeber weiß, dass du arbeitsunfähig bist.

Geh zum Arzt, wenn Beschwerden auftreten – Rückwirkende Krankschreibung nur im Ausnahmefall

Du hast plötzlich starke Beschwerden? Dann solltest du schnellstmöglich zum Arzt gehen! Rückwirkende Krankschreibungen sind zwar möglich, sollten aber nur im Ausnahmefall ausgestellt werden. Denn die behandelnden Mediziner:innen müssen den Einzelfall genau prüfen, bevor sie eine Arbeitsunfähigkeit rückwirkend bescheinigen können. Allerdings darf die Krankmeldung maximal drei Kalendertage vor dem ersten Arztbesuch ausgestellt werden. Solltest du also Symptome haben, die du nicht ignorieren möchtest, dann solltest du dich baldmöglichst in ärztliche Behandlung begeben.

Krankgeschrieben: Attest noch bekommen – So gehst Du vor!

Du hast Dich erkrankt und jetzt hast Du Bedenken, ob Du im Nachhinein noch ein Attest bekommen kannst? Keine Sorge, Du kannst es noch bekommen. Wichtig ist, dass Du Deinen Arbeitgeber bereits am ersten Tag Deiner Erkrankung informierst und Dich dann schnellstmöglich bei einem Arzt eine Krankschreibung holst. Es ist also wichtig, dass Du nicht zu lange wartest, damit Dein Attest noch rechtzeitig bei Deinem Arbeitgeber ankommt. Kontaktiere also Deinen Arzt und informiere Deinen Arbeitgeber. So kannst Du Dir sicher sein, dass Du ein Attest bekommst.

AU-Bescheinigung: Wissenswertes bei länger anhaltender Arbeitsunfähigkeit

Hast Du eine länger anhaltende Arbeitsunfähigkeit, musst Du, sobald diese 3 Kalendertage überschreitet, eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit, auch als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bekannt, vorlegen. Das musst Du spätestens am darauffolgenden Arbeitstag tun, wie es im Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 5) vorgesehen ist. Die AU bescheinigt nicht nur, dass Du krank bist, sondern gibt auch an, wie lange es voraussichtlich dauert. So kann Dein Arbeitgeber besser planen und Dir Dein Gehalt auch in Deiner Abwesenheit weiterzahlen.

Krankgeschrieben: Wie lange darfst Du zu Hause bleiben?

Du möchtest wissen, wie lange Du krankgeschrieben sein darfst? Das regelt Dein Arbeits- oder Tarifvertrag. Wenn darin nichts festgelegt ist, greift das Entgeltfortzahlungsgesetz. Danach darfst Du ohne ärztliches Attest drei Kalendertage zu Hause bleiben. Wenn Du länger krankgeschrieben sein musst, benötigst Du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt. Diese AU ist Voraussetzung dafür, dass Dein Arbeitgeber Dir weiterhin das Gehalt zahlt. Halte Dich an die AU und mache das Beste aus der Situation. Genieße die Pause und komme erholt und gesund wieder zurück.

Krankschreibung: Ärzte können weiterhin telefonisch entscheiden

Du kannst dich also darauf verlassen, dass Ärzte dich auch weiterhin telefonisch krankschreiben können. Die Entscheidung, ob du nach einer einmaligen Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit um bis zu sieben Kalendertage weiterhin krankgeschrieben bleibst, liegt ganz bei deinem Arzt. Solltest du Fragen zu deiner Krankschreibung haben, ist es also sinnvoll, dich direkt an deinen behandelnden Arzt zu wenden. Er wird dir dann schnellstmöglich weiterhelfen.

Krankschreibung: Gelber Schein für mehr als 3 Tage Abwesenheit

Du hast Schwierigkeiten, drei Tage oder länger arbeiten zu gehen? Dann brauchst du eine Krankschreibung, um deinem Arbeitgeber das Fehlen zu erklären. Dafür kannst du einen sogenannten Gelben Schein beim Arzt holen. Es ist wichtig, dass die Krankschreibung spätestens am vierten Tag bei deinem Arbeitgeber ankommt. Schick sie deshalb am besten schon am ersten Tag ab, um sicherzugehen.

Entgeltfortzahlungsgesetz: Anspruch auf Lohn ab erstem Krankheitstag

In Deutschland besteht grundsätzlich keine Pflicht, dem Arbeitnehmer für eine bestimmte Anzahl an Tagen im Falle einer Krankheit sein Gehalt weiterhin zu bezahlen. Allerdings sieht das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) eine Entgeltfortzahlung vor, die ab dem ersten Krankheitstag greift (§ 3 Abs 1 S 1 EFZG). Daher haben Arbeitnehmer in Deutschland nicht nur nach den gesetzlich vorgegebenen Urlaubstagen, sondern auch ab dem ersten Tag einer Krankheit Anspruch auf den Lohn. In manchen Fällen kann es allerdings vorkommen, dass ein Krankengeld gezahlt wird, falls man eine längere Krankheit hat. Wenn sich die Erkrankung über mehrere Monate hinzieht, kann auch eine Krankengeldzahlung beantragt werden.

Krankmeldung: Melde Arbeitsunfähigkeit um Lohn zu erhalten

Du solltest unbedingt deine Arbeitsunfähigkeit melden, wenn du krank bist. Ab dem dritten Tag musst du deinem Arbeitgeber ein Attest vorlegen. Ansonsten bist du ohne Grund bei der Arbeit abwesend und hast keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das bedeutet, dass du für die Zeit der Abwesenheit kein Gehalt oder keinen Lohn bekommst. Bitte beachte, dass du dich möglichst zeitnah krank melden solltest, damit dein Anspruch auf Entgeltfortzahlung gewahrt bleibt. Solltest du deinen Arbeitgeber nicht über deine Krankheit informieren, kannst du im schlimmsten Fall sogar deinen Arbeitsplatz verlieren.

Krankmeldung: Danke für Verständnis & Hoffnung auf Rückkehr gesund

Vielen Dank!“

Hallo! Mir geht es heute leider nicht so gut und deshalb muss ich mich leider krankmelden. Ich werde einen/zwei Tage zuhause bleiben, um mich auszukurieren. Ich hoffe, dass ich morgen/übermorgen wieder gesund und fit zur Arbeit erscheine. Ich danke Dir für Dein Verständnis.

Schlussworte

Du kannst dich ohne Attest maximal sechs Werktage krankschreiben lassen. Aber es ist immer besser, wenn du ein Attest vorlegen kannst. Wenn du länger als sechs Tage krank bist, musst du unbedingt ein Attest vorlegen.

Zusammenfassend können wir sagen, dass ohne ein Attest von einem Arzt ein Arbeitnehmer in Deutschland nur bis zu sechs Wochen krank sein kann. Danach ist eine ärztliche Bestätigung notwendig, um weiterhin krankgeschrieben zu sein. Also pass auf Dich auf und hol Dir rechtzeitig ein Attest, wenn Du länger krank bist!

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