Wie lange muss ich krank sein, um Anspruch auf Krankengeld zu haben? Entdecke die Antworten hier!

Krankengeld: wie lange Anspruch besteht

Hallo zusammen,

heute möchte ich euch einmal erklären, wie lange ihr krank sein müsst, damit ihr Anspruch auf Krankengeld habt. Ich bin mir sicher, dass viele von euch sich schon mal mit dieser Frage beschäftigt haben und vielleicht nicht wissen, worauf es dabei ankommt. Aber keine Sorge, ich erkläre es dir heute. Also, lass uns loslegen!

Krankengeld bekommst du erst nach dem dritten Tag, an dem du krank bist. Allerdings musst du deinen Arbeitgeber in jedem Fall innerhalb von drei Tagen über deine Erkrankung informieren. Wenn du das nicht tust, verlierst du dein Anrecht auf Krankengeld. Wichtig ist aber auch, dass du deinen Arbeitgeber über die Dauer deiner Erkrankung auf dem Laufenden hältst.

Sechs-Wochen-Frist: Erkrankung vor Arbeitsbeginn zählt mit

Du, lieber Leser, hast vielleicht schon einmal von der Sechs-Wochen-Frist gehört. Sie gilt grundsätzlich ab dem Tag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Allerdings tritt die Arbeitsunfähigkeit manchmal auch an einem Tag vor dem Arbeitsbeginn ein, in diesem Fall zählt dieser Tag bereits mit. Beispiele dafür sind: Wenn du am Montag arbeiten solltest, aber erst am Sonntag arbeitsunfähig bist, beginnt die Sechs-Wochen-Frist am Montag. Oder wenn du eigentlich am Mittwoch arbeiten solltest, aber schon am Dienstag erkrankst, beginnt die Sechs-Wochen-Frist ebenfalls am Mittwoch.

Krankheit am Arbeitsplatz: Wie oft darfst du krank sein?

Du fragst dich, wie oft du im Jahr krank sein darfst, ohne dass dein Arbeitsplatz in Gefahr ist? Dein Arbeitgeber muss dir bis zu 30 Fehltage pro Jahr erlauben. Aber wenn du mehr als 30 Tage (also 6 Wochen) im Jahr krank bist, kann das dein Arbeitgeber als unzumutbar empfinden. In diesem Fall können Konsequenzen folgen. Es ist deshalb wichtig, dass du immer im Kontakt mit deinem Arbeitgeber bleibst und ihn über deinen Gesundheitszustand auf dem Laufenden hältst. So kannst du verhindern, dass dein Arbeitgeber unzufrieden wird.

Krankengeld & Erwerbsminderungsrente: Was Versicherte wissen müssen

Für Dich als Versicherte*r bedeutet das, dass Du bei einer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit mit der gleichen Diagnose höchstens 78 Wochen lang Krankengeld in einem Zeitraum von 3 Jahren bekommst. Sollte Deine Erkrankung länger anhalten, kannst Du ein Kraftfahrzeug mit einer Erwerbsminderungsrente absichern. Diese bekommst Du, wenn Du vor dem Eintritt Deiner Krankheit mindestens sechs Monate in einem versicherten Beschäftigungsverhältnis gestanden hast und Deine Erwerbsfähigkeit auf Dauer durch die Erkrankung um mindestens 50 Prozent eingeschränkt ist.

Krankschreibung: Verlängerung & Wiederaufnahme erklärt

Grundsätzlich liegt es im Ermessen deines Arztes, wie lange er dich krankschreibt. Laut den Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL) sollte die Krankschreibung in der Regel jedoch nicht länger als zwei Wochen (oder einen Monat in Ausnahmefällen) dauern. In manchen Fällen kann es allerdings nötig sein, die Krankschreibung über diesen Zeitraum hinaus zu verlängern. In solchen Situationen kann dein Arzt eine weitere AU-Bescheinigung ausstellen, die dein Arbeitgeber jedoch vorher genehmigen muss. Auch die Krankenkasse muss über eine mögliche Verlängerung informiert werden. Mit einem ärztlichen Attest kann auch die Wiederaufnahme der Arbeit begründet werden, sollte die Krankschreibung nicht mehr nötig sein.

 Krankengeld-Zeitraum ermitteln

Lohnfortzahlung bei Krankheit: 6 Monate und mehr

Wenn du wieder einmal krank wirst, hast du normalerweise Anspruch auf Lohnfortzahlung von deinem Arbeitgeber. Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn zwischen deiner letzten und der neuen Arbeitsunfähigkeit mehr als sechs Monate liegen, erhältst du einen neuen Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Solltest du also länger als sechs Monate krank sein, hast du Anspruch auf noch mehr Lohnfortzahlung. Stelle aber sicher, dass du deinem Arbeitgeber deine Arbeitsunfähigkeit mitteilst und die notwendigen Unterlagen einreichst. So kannst du sicher sein, dass du deine Lohnfortzahlung rechtzeitig bekommst.

Krankheitsfrei sein: Sechs Monate als Frist

Du musst mindestens sechs Monate krankheitsfrei gewesen sein, bevor du erneut arbeitsunfähig wirst. Solltest du in dieser Zeit krank geworden sein, aber aus einem anderen Grund als zuvor, spielt das keine Rolle und die Sechs-Monats-Frist bleibt bestehen.

Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit – 6 Wochen, 42 Tage

Du hast Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn du arbeitsunfähig bist. Dieser Anspruch besteht laut Gesetz für sechs Wochen, also 42 Kalendertage. Die Sechs-Wochen-Frist beginnt immer am Tag nach dem Tag, an dem du krank wirst. Während der sechs Wochen müssen dein Arbeitgeber und du einiges beachten. Zum Beispiel muss dein Arbeitgeber dir innerhalb von drei Tagen nach Beginn deiner Arbeitsunfähigkeit ein Attest zur Vorlage bei deiner Krankenkasse schicken. Auch müssen beide Seiten die Anzahl der Tage, die du arbeitsunfähig bist, genau dokumentieren.

Ausfallkosten im Durchschnitt: Wie schützt man sein Unternehmen?

Du hast mit Sicherheit schon einmal von Ausfallkosten gehört. Aber weißt du, wie hoch sie im Durchschnitt sind? Laut verschiedenen Untersuchungen betragen sie je nach Unternehmen und Position ungefähr 400 Euro pro Tag, an dem ein Mitarbeiter arbeitsunfähig ist. Wenn du dein Unternehmen vor solchen Kosten schützen möchtest, solltest du Strategien entwickeln, die dir helfen können, den Umgang mit solchen Situationen zu optimieren. Dazu gehört beispielsweise, dass du deinen Mitarbeitern ein gutes Arbeitsumfeld bietest, in dem sie sich wohlfühlen und gesund bleiben.

Kündigung wegen Krankheit: Wann ist eine Kündigung möglich?

Insbesondere wenn ein Arbeitnehmer häufig krank wird oder an einer Langzeiterkrankung leidet, kann eine Kündigung wegen Krankheit angebracht sein. Dabei muss eine negative Gesundheitsprognose vorliegen, die besagt, dass der Arbeitnehmer auf absehbare Zeit nicht mehr in der Lage sein wird, seine Arbeit zu leisten. Daher kann die Kündigung auch dann erfolgen, wenn der Arbeitnehmer insgesamt mehr als 6 Wochen im Jahr krankgeschrieben war. Allerdings sollte vor jeder Kündigung ein Gespräch mit dem Arbeitnehmer geführt werden, um zu klären, ob es nicht doch möglich ist, eine Lösung zu finden, die die Krankheit berücksichtigt.

Krankheitsbedingte Kündigung: Interessenabwägung und Entgeltfortzahlungskosten

Du fragst Dich, unter welchen Voraussetzungen eine krankheitsbedingte Kündigung möglich ist? Grundsätzlich musst Du hierzu wissen, dass es immer eine Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt. Wenn eine negative Gesundheitsprognose vorliegt und der Betriebsablauf erheblich gestört wird, kann es sein, dass sich für den Arbeitgeber eine unzumutbare Belastung ergibt. In diesem Fall kann eine Kündigung ausgesprochen werden. Von großer Bedeutung ist hierbei auch die Entgeltfortzahlungskosten, denn diese können ebenfalls den Arbeitgeber belasten. Daher ist es wichtig, diese zu berücksichtigen.

 Krankengeld beantragen: Wie lange müssen Sie krank sein?

Krankheitsbedingte Kündigung: Schutzmaßnahmen & Rechte kennen

Du musst dir keine Sorgen machen, wenn du krank bist und dein Arbeitgeber dennoch kündigen möchte. Denn es gibt eine gesetzliche Möglichkeit für ihn, dir trotz Krankheit zu kündigen. Ein Arztbrief allein ist noch kein Schutz vor einer Kündigung. Allerdings ist eine krankheitsbedingte Kündigung nicht so leicht möglich und du hast die Möglichkeit, dich gegen sie zu wehren. Wenn du also krank wirst und dir Sorgen machst, dass dein Arbeitgeber dir kündigen könnte, solltest du dich auf jeden Fall beraten lassen. Ein Fachanwalt kann dir helfen zu verstehen, welche Möglichkeiten dir offen stehen.

Anspruch auf Lohnfortzahlung: 6 Wochen Krankheit nötig

Ganz wichtig: Wenn du 6 Wochen krankgeschrieben bist, aber dann nach einem Tag Arbeit erneut krank wirst, erhältst du eine Lohnfortzahlung. Allerdings nur, wenn es sich dabei um eine andere Krankheit handelt. Wenn du dieselbe Krankheit erneut bekommst, gilt die 6-Wochen-Frist weiterhin. Du musst also erneut 6 Wochen krankgeschrieben sein, um Anspruch auf Lohnfortzahlung zu haben. Es ist also wichtig, dass du den Arzt aufsuchen und eine neue Krankheit diagnostizieren lässt, um länger Lohnfortzahlung zu erhalten.

Entgeltfortzahlung beim Arbeitgeberwechsel – Was gilt?

Beim Wechsel des Arbeitgebers hast Du als Beschäftigter einen neuen Anspruch auf eine sechswöchige Entgeltfortzahlung, auch bei erneuter Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Erkrankung. Allerdings gilt dies nicht, wenn der Betrieb von einem anderen Arbeitgeber übernommen wird. In diesem Fall ist es nicht notwendig, eine neue Entgeltfortzahlung zu beantragen, da die alte weiterhin besteht.

Krankengeld: Anspruch, Auszahlung & Aussteuerung

Du hast Anspruch auf Krankengeld, wenn Du länger als sechs Wochen arbeitsunfähig bist. Aber auch wenn Du nur kurz erkrankst, aber mehr als drei Tage nicht arbeiten kannst, kannst Du eine Krankengeldzahlung bekommen. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen in diesem Fall ein Krankengeld aus, das in der Regel 70% des letzten Bruttogehalts ausmacht. Die Zahlung erfolgt für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, danach endet die Krankengeldzahlung. Diesen Vorgang nennt man auch „Aussteuerung“. Wenn Du länger als 78 Wochen krankgeschrieben bist, kannst Du zwar weiterhin zu Hause bleiben, aber es wird kein Krankengeld mehr gezahlt. In diesem Fall kannst Du die finanziellen Einbußen durch eine Erwerbsminderungsrente ausgleichen.

Keine Obergrenze für Krankschreibung: Arzt beurteilt Krankheitsbild

Es gibt keine festgelegte Obergrenze für die Dauer einer Krankschreibung. Der Hausarzt entscheidet, wie lange du krankgeschrieben wirst. Dabei bezieht er sich auf eine Prognose über die Dauer der Genesung. Diese Prognose stützt sich auf den aktuellen Zustand des Patienten. Der Arzt beurteilt dein Krankheitsbild, um das Risiko einer erneuten Erkrankung zu minimieren. Er schaut sich deine Symptome an und wie sie sich verändern, um eine möglichst realistische Prognose abgeben zu können. Sobald dein Zustand sich verbessert, kannst du nach einer letzten Untersuchung wieder arbeiten gehen.

Bleibe zu Hause, wenn Du krank bist – So schützt Du andere

Ausgehen ist nicht immer eine gute Idee, wenn man krank ist. Wenn Du einen gebrochenen Arm hast, dann kannst Du ein Kino- oder Restaurantbesuch durchaus in Betracht ziehen. Aber wenn Du zum Beispiel an einer Grippe oder einem Magen-Darm-Infekt leidest, dann solltest Du in Deinem eigenen Interesse besser zu Hause bleiben. Ein weiterer guter Grund, um zu Hause zu bleiben, ist, dass Du andere Menschen damit vor einer Ansteckung schützt. Auch wenn es manchmal schwer ist, aber der beste Weg, um schneller gesund zu werden, ist es, sich auszuruhen, ausreichend zu trinken und die Anweisungen Deines Arztes bezüglich Medikamente und Ruhe zu befolgen.

Fehltage 2021 niedriger als in Vorjahren: Covid-19 als Ursache?

Der Durchschnittswert der Fehltage für das Jahr 2021 betrug 14,53. Dieser liegt demnach unter dem Wert des Jahres 2020, der 15,15 ausmachte. Auch gegenüber dem Jahr 2019 (15,40) ist ein Rückgang zu erkennen. Der bisherige Höchstwert der TK-Auswertungen wurde im Jahr 2018 erreicht und betrug 15,51 Fehltage.

Es ist interessant zu sehen, dass die Fehltage aktuell niedriger sind als in den Vorjahren. Dies kann vor allem auf die Covid-19-Situation zurückzuführen sein, denn viele Menschen konnten aufgrund von Homeoffice und anderen Einschränkungen von zu Hause aus arbeiten. Dies hatte zur Folge, dass die Fehltage sinken konnten.

Krankheit: So erhältst du dein Gehalt als Teilzeitbeschäftigter

Auch wenn du Teilzeit arbeitest, hat dein Arbeitgeber die Pflicht, dein Gehalt für sechs Wochen weiterzuzahlen, wenn du krank wirst. Falls du länger krank bist, springt die Krankenkasse ein. In diesem Fall erhältst du Krankengeld, das etwa 70 Prozent deines Bruttogehalts entspricht. Wichtig ist, dass du dich bei deiner Krankenkasse meldest, sobald du länger als sechs Wochen krank sein wirst, damit du nicht auf dein gesamtes Gehalt verzichten musst.

Krankengeld beantragen: Wann & wie erhalte ich es?

Du fragst dich, ob du Krankengeld beantragen musst oder ob du es automatisch bekommst? In den ersten sechs Wochen nach deiner Krankmeldung zahlt dein Arbeitgeber normalerweise das Gehalt weiter, wie es im Entgeltfortzahlungsgesetz vorgesehen ist. Nach Ablauf dieser Zeit erhält dein Arbeitgeber zur Bestätigung deines Verdienstes oder deines Entgelts einen Vordruck, auch Verdienst- oder Entgeltbescheinigung genannt, von der Krankenkasse. Anhand dieses Vordrucks kann dein Arbeitgeber dann beurteilen, ob du für Krankengeld in Frage kommst und für wie lange. Solltest du anspruchsberechtigt sein, bekommst du das Krankengeld automatisch nach Einreichung der Verdienst- oder Entgeltbescheinigung.

Diskretion in der Jobsuche: Einwilligung oder Weigerung?

Diskretion ist bei der Jobsuche eine Ehrensache. Generell gilt, dass der mögliche neue Arbeitgeber nur mit Deiner Einwilligung bei Dritten personenbezogene Daten über Dich erfragen darf. Ob Nachfragen des neuen Arbeitgebers zulässig sind, ist gesetzlich nicht speziell geregelt und daher – wie vieles im Arbeitsrecht – umstritten. In vielen Fällen ist es jedoch so, dass ein potenzieller Arbeitgeber nur dann Informationen über Dich erhalten darf, wenn Du ihm eine Einwilligung erteilst. Dies kann in Form einer schriftlichen Zustimmung erfolgen, die Du dem Arbeitgeber vorlegen kannst. Auch wenn Dir das Recht zusteht, einer solchen Anfrage nicht zu entsprechen, solltest Du Dir immer bewusst sein, dass eine solche Weigerung Deine Chancen auf den Job beeinträchtigen kann. Daher empfiehlt es sich, auf dem Laufenden zu bleiben und sich über die gesetzlichen Bestimmungen zu informieren.

Fazit

Krankengeld bekommst Du in der Regel erst ab dem 4. Tag Deiner Krankheit, wenn Du eine ärztliche Bescheinigung darüber vorlegen kannst. Wenn Du länger als 6 Wochen krankgeschrieben bist, kannst Du auch noch nachträglich Krankengeld beantragen. Dafür musst Du aber bis zu 15 Monate nach Beginn Deiner Erkrankung einen Antrag stellen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass du dein Krankengeld erst nach mindestens sechs Wochen beantragen kannst. Es ist also wichtig, dich frühzeitig zu informieren und die notwendigen Schritte zur Beantragung einzuleiten, wenn du länger als sechs Wochen krank bist. So bist du auf der sicheren Seite und kannst deine finanzielle Situation bei einer längeren Krankheit besser meistern.

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