Hey! Hast du schon mal darüber nachgedacht wie lange man im öffentlichen Dienst krank sein kann? Wir werden dir heute alles darüber erklären, was du wissen musst. Also lass uns anfangen!
Im öffentlichen Dienst kannst du so lange krank sein, wie dein Arzt es für nötig hält. In der Regel werden Krankheiten, die länger als zwei Wochen dauern, schriftlich bestätigt. Wenn du länger als zwei Wochen krank bist, musst du deinen Arbeitgeber über deinen Krankheitsverlauf informieren. Du kannst auch ein Krankengeld beantragen, wenn dein Arzt es für nötig hält.
Entgeltfortzahlung im öffentlichen Dienst: TVöD & TV-L
Nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) erhalten Beschäftigte, die infolge Krankheit arbeitsunfähig sind, eine Entgeltfortzahlung bis zu einer maximalen Dauer von sechs Wochen. Diese Regelung gilt sowohl für Arbeitnehmer aus dem öffentlichen Dienst als auch für Beamte. Während der sechswöchigen Entgeltfortzahlung erhalten die betroffenen Personen in der Regel ihr gesamtes Gehalt weiter. Da jedoch verschiedene tarifliche Regelungen gelten können, sollten sich Beschäftigte im Zweifelsfall bei ihrem Arbeitgeber informieren.
Gesetzlicher Kündigungsschutz für über 40-Jährige mit mehr als 15 Jahren Betriebszugehörigkeit
Du hast schon länger als 15 Jahre bei deinem Arbeitgeber gearbeitet und bist über 40 Jahre alt? Dann hast du einen gesetzlichen Kündigungsschutz nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TV-L) im Tarifgebiet West oder nach dem Tarifvertrag für den Haushaltsdienst (TV-H). Wenn du über 40 und schon mehr als 15 Jahre beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt bist, kann dich dein Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund kündigen. Ein solcher Grund kann zum Beispiel ein betriebsbedingter Grund oder eine schwerwiegende persönliche Pflichtverletzung sein.
Gesetzlicher Schutz für Angestellte im Öffentlichen Dienst
Als Angestellte oder Angestellter im Öffentlichen Dienst genießt man einen gesetzlichen Schutz, wenn man älter als 40 Jahre ist und mindestens 15 Jahre lang für denselben Arbeitgeber tätig war. Diese Regelung ist in Westdeutschland durch einen Tarifvertrag geschützt, der einem eine Unkündbarkeit garantiert. Verbeamtete haben darüber hinaus eine Garantie auf Beschäftigung auf Lebenszeit. Wenn Du also im Öffentlichen Dienst arbeitest, kannst Du Dir sicher sein, dass Dein Arbeitsplatz geschützt ist.
Krankheitstage im Arbeitsverhältnis: 30 Fehltage pro Jahr
Du fragst Dich, wie viele Krankheitstage Dir Dein Arbeitgeber zugestehen muss? In der Regel sind das 30 Fehltage pro Kalenderjahr. Wenn Du mehr als 30 Tage krank bist, also 6 Wochen, kann Dein Arbeitgeber die Krankheit als unzumutbar ansehen. Allerdings kannst Du in gewissen Fällen auch länger als 30 Tage krank sein, ohne dass Dein Arbeitsplatz gefährdet ist. So kann es sein, dass Dein Arbeitgeber bei chronischen Krankheiten oder bei längeren Krankenhausaufenthalten eine Ausnahme macht. In solchen Fällen können Krankheitstage bis zu einem Jahr hinzukommen. Es lohnt sich also, im Falle einer langen Krankheit mit Deinem Arbeitgeber zu sprechen.
Krankgeschriebene Menschen: Rekordjahr mit höchstem Wert seit 25 Jahren
Du wirst es nicht glauben, aber im letzten Jahr waren besonders viele Menschen krankgeschrieben. Laut einer Krankenkasse waren von 1000 Beschäftigten 55 jeden Tag des Jahres krankgeschrieben – der höchste Wert seit 25 Jahren! Das bedeutet ein Plus von 1,5 Prozentpunkten im Vergleich zu den Zahlen des Vorjahres. Die Versicherten der DAK hatten im Schnitt sogar 20 Fehltage pro Person. Das ist ein echtes Highlight! Es ist wichtig, dass wir uns bewusst machen, wie anfällig wir für Krankheiten sind und vor allem auf uns achten. Gehe regelmäßig zur Vorsorge beim Arzt, um Probleme frühzeitig zu erkennen und ernst zu nehmen. So kannst du ernsthafte Krankheiten vorbeugen und gesund bleiben.
Kündigung: Wie viel Abfindung steht Dir zu?
Du fragst Dich, wie viel Abfindung Du für Deine Kündigung erhalten wirst? In der Regel wird in der Praxis die Höhe der Abfindung mit einem halben Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers pro Beschäftigungsjahr vereinbart. Diese Formel ist in § 1a Absatz 2 Satz 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) festgelegt. Dabei wird der Betrag der Abfindung anhand der Dauer der Betriebszugehörigkeit bestimmt. Solltest Du beispielsweise zwei Jahre in einem Unternehmen beschäftigt gewesen sein, könnte Dir eine Abfindung in Höhe von einem Bruttomonatsgehalt zustehen. Der gesetzliche Anspruch auf eine Abfindung besteht allerdings erst ab einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten.
Abfindung im öffentlichen Dienst nach Kündigung | TVöD
Du hast in deinem Job im öffentlichen Dienst eine Kündigung erhalten und fragst dich, ob du eine Abfindung erhältst? Laut dem Tarifvertrag (TVöD) hast du Anspruch auf eine Abfindung, wenn du aufgrund der Kündigung eine Rentenkürzung erleiden musst, weil du vorzeitig Altersrente in Anspruch nehmen musst. Abhängig davon, wie lange du gearbeitet hast und wie hoch dein Verdienst war, wird die Abfindung berechnet. Oft geht es dabei um einmalige Abfindungszahlungen, die das Arbeitsverhältnis abfinden. Auch wenn du deine Abfindung erhalten hast, brauchst du dir keine Sorgen machen, denn dein Anspruch auf Altersrente bleibt bestehen.
Erkrankung: Sechs Monate Frist für Entgeltfortzahlungsanspruch
Du hast eine Krankheit? Wenn du innerhalb von sechs Monaten arbeitsunfähig bist, hast du einen Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Auch wenn du innerhalb der sechs Monate Arbeitsunfähigkeit wegen einer anderen Erkrankung hast, gilt dieser Anspruch. Wenn du also erkrankst, hast du also eine sechs-Monats-Frist, um deine Entgeltfortzahlung zu beantragen. Das kannst du bei deinem Arbeitgeber machen. Achte aber darauf, dass du innerhalb der sechs Monate alles beantragst, damit du deine Entgeltfortzahlung bekommst.
Krankheit als Kündigungsgrund? Nein – Langfristige Auswirkungen entscheidend
Du musst nicht befürchten, dass deine Krankheit ein Kündigungsgrund ist. Es spielt keine Rolle, wie die Krankheit zurzeit Auswirkungen auf den Betrieb hat. Entscheidend ist vielmehr, wie sich die Krankheit auf deine künftigen Ausfallzeiten auswirken wird. Das heißt, dass deine Arbeitgeber*in nicht nur die aktuellen Auswirkungen deiner Erkrankung betrachtet, sondern auch die langfristigen Folgen. Wenn sie befürchten, dass es zu betrieblichen oder wirtschaftlichen Einschränkungen kommt, können sie die Kündigung aussprechen. Allerdings solltest du dir keine Sorgen machen, wenn du deine Arbeit pünktlich erledigst und deine Arbeitgeber*in über deine Krankheit auf dem Laufenden hältst.
Kündigung wegen Krankheit: Negative Gesundheitsprognose & 6 Wochen Krankmeldung
Wenn ein Arbeitnehmer häufig krank ist oder eine Langzeiterkrankung hat, kann das für den Arbeitgeber eine Kündigung wegen Krankheit rechtfertigen. Dafür muss jedoch eine negative Gesundheitsprognose vorliegen. Wenn ein Arbeitnehmer in einem Jahr mehr als sechs Wochen krankgeschrieben ist, kann das ein Anzeichen für eine negative Gesundheitsprognose sein. Dies kann dazu führen, dass der Arbeitgeber eine Kündigung wegen Krankheit aussprechen darf. Allerdings muss der Arbeitgeber grundsätzlich vorher versuchen, das Arbeitsverhältnis durch eine Umsetzung des Arbeitnehmers auf eine andere Tätigkeit oder eine Umorganisation des Arbeitsplatzes zu erhalten.
Kündigungsschutz bei Krankheit: Ihre Rechte kennen
Du bist krank und befürchtest, dass dein Arbeitgeber dich kündigen könnte? Dann solltest du wissen, dass du unter bestimmten Umständen vor einer Kündigung geschützt bist. Schwangere, Eltern in Elternzeit und Schwerbehinderte sind davor beispielsweise geschützt. Auch wenn die Krankheit sehr schwerwiegend ist, ändert das nichts an dem Schutz. Leider bedeutet das aber auch, dass ein Tumor-Patient nicht vor einer Kündigung geschützt ist. Es lohnt sich aber trotzdem, deine Rechte zu kennen, denn es gibt verschiedene gesetzliche Grundlagen, die eine Kündigung schwierig machen. Wenn du unsicher bist, kannst du dich auch jederzeit an einen Fachanwalt wenden.
Beamte: Zuverlässigkeit & Dienstrecht beachten
Als Beamtin oder Beamter bist Du ein besonders vertrauenswürdiger Staatsdiener. Daher ist es wichtig, dass du immer deine Aufgaben zuverlässig und nach den Regeln des Dienstrechts erfüllst. Wenn ein Beamter oder eine Beamtin schwere Dienstpflichtverletzungen begeht, die das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit nachhaltig beschädigen, kann es zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis kommen. Auch im Ruhestand können Beamtinnen und Beamte disziplinarische Maßnahmen erhalten, wenn sie gegen die Richtlinien des Dienstrechts verstoßen.
Krankengeld beantragen: Anspruch, Dauer und Höhe
Du hast Anspruch auf Krankengeld, wenn du wegen einer Krankheit oder eines Unfalls arbeitsunfähig bist. In diesem Fall bekommst du von der Krankenkasse Krankengeld. Dieses Krankengeld kannst du bis zu 78 Wochen in Anspruch nehmen. Laut § 47 des Sozialgesetzbuches V beträgt das Krankengeld 70% deines regelmäßigen Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens, das der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt). Allerdings darf es nicht höher als 90% des entgangenen Nettoarbeitsentgelts sein. Es ist aber auch möglich, dass du länger als die 78 Wochen Krankengeld bekommst, wenn deine Arbeitsunfähigkeit länger andauert. Dann kannst du eine Verlängerung des Krankengeldes bei deiner Krankenkasse beantragen.
AU-RL: Krankschreibung sollte max. 2 Wochen dauern
Grundsätzlich liegt es im Ermessen Deines Arztes, wie lange er Dich krankschreibt. Doch laut den Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL) sollte die Krankschreibung in der Regel maximal zwei Wochen (oder einem Monat in Ausnahmefällen) dauern. Es ist daher wichtig, dass Du Dich an die Anweisungen Deines Arztes hältst, um sicherzustellen, dass Du Deine Erkrankung ausreichend auskurierst und Deine Arbeitsfähigkeit zurückerlangst.
Wie lange kann ein Arzt eine Krankschreibung ausstellen?
Du fragst Dich, wie lange ein Arzt Deine Krankschreibung ausstellen kann? Wenn es sich um eine körperliche Erkrankung handelt, liegt es im Ermessen des Arztes und hängt von der voraussichtlichen Genesungsdauer ab. Bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen ist die Entscheidung ebenfalls im Ermessen des Arztes. Oft kann ein Arzt eine Krankschreibung für einige Wochen ausstellen, aber er kann sie auch verlängern, wenn er denkt, dass es Deiner Genesung dienlich ist. Wichtig ist, dass Du Dich auf jeden Fall an Deine ärztlichen Anweisungen hältst und Deine Genesung im Blick hast. Auch wenn es manchmal schwer sein kann, ist es wichtig, dass Du Dich auf Deinem Weg zur Genesung unterstützt fühlst.
Krankheitswiederauftreten? Kennst du die Sechs-Monats-Frist?
Du hast schon einmal eine Krankheit gehabt und bist wieder erkrankt? Dann solltest du die Sechs-Monats-Frist kennen! Sie läuft rückwärts und beginnt mit dem Tag, bevor du erneut arbeitsunfähig bist. Diese Frist endet dann sechs Monate davor. Das bedeutet, dass du innerhalb dieser sechs Monate erneut erkrankt bist. Es ist wichtig, die Sechs-Monats-Frist zu kennen, denn sie kann deine Entschädigungsansprüche betreffen. Solltest du unsicher sein, kannst du dich an deine Krankenversicherung wenden, um mehr zu erfahren.
Lohnfortzahlung bei Krankheit: 6 Wochen, 6 Monate, Attest erforderlich
Falls du krank bist, wird dein Arbeitgeber in der Regel für bis zu sechs Wochen deinen Lohn weiterzahlen. Allerdings müssen mindestens sechs Monate zwischen zwei Krankschreibungen wegen derselben Krankheit liegen. Die Lohnfortzahlung gilt nur für einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum Ende der Beschäftigung. In diesem Fall endet die Lohnfortzahlung mit dem Ende des Vertrages. Es ist aber wichtig, dass du deinen Arzt über deine Krankheit informierst und ein Attest vorlegst, damit dein Arbeitgeber deine Lohnfortzahlung gewährleisten kann.
Kündigungsschutzklage: Recht auf Kündigungsschutz auch als Unkündbarer
Du, als arbeitnehmer, der unkündbar ist, hast ein Recht auf eine Kündigungsschutzklage, wenn du glaubst, dass deine Kündigung ungerechtfertigt war. Auch wenn du unkündbar bist, kann dein Arbeitgeber immer noch aus wichtigem Grund kündigen. Dies ist in den meisten Fällen dann der Fall, wenn du deine Arbeit schlecht erledigst, deine Pflichten verletzst oder deine Kollegen belästigst. Nach § 626 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss der Arbeitgeber dann einen wichtigen Grund vorlegen, der eine Kündigung rechtfertigt. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass der Arbeitgeber dafür Beweise vorlegen muss, die belegen, dass eine Kündigung gerechtfertigt war.
Reha-Maßnahme beantragen: 78 Wochen Krankheit und mehr
Wenn Du länger als 78 Wochen krank bist, musst Du einen Antrag auf eine Reha-Maßnahme oder Erwerbsminderungsrente bei der Krankenkasse stellen. Diese Maßnahmen können Dir helfen, wieder gesund zu werden oder Deinen Alltag zu erleichtern. Das Antragsverfahren kann etwas Zeit in Anspruch nehmen, aber die Krankenkasse steht Dir gerne zur Seite und unterstützt Dich bei der Beantragung. Wenn Du weitere Fragen hast, kannst Du Dich jederzeit an Deine Krankenkasse wenden. In der Regel wird ein Gutachter die notwendigen Untersuchungen vornehmen, um festzustellen, ob und inwieweit eine Reha-Maßnahme oder Erwerbsminderungsrente in Deinem Fall sinnvoll ist.
Unternehmer müssen sich mit Mitarbeiterkrankheiten auseinandersetzen
Du musst als Unternehmer akzeptieren, dass deine Mitarbeiter manchmal krank werden. In den meisten Fällen ist es kein Problem, wenn sie bis zu 30 Fehltage im Jahr haben. Doch wenn es länger dauert und ein Mitarbeiter mehr als sechs Wochen im Jahr krank ist, kann das für dein Unternehmen schwierig werden. Es ist nicht nur ein finanzieller Verlust, sondern auch ein Engpass an Arbeitskräften, der deiner Firma schaden kann. Deshalb ist es wichtig, dass du regelmäßig Besprechungen mit deinen Mitarbeitern abhältst, um über deren Gesundheit und mögliche Alternativen zu sprechen. So kannst du die Anzahl der Fehltage begrenzen und dafür sorgen, dass dein Unternehmen auch bei längeren Krankheitszeiten bestehen kann.
Zusammenfassung
Du kannst so lange krank sein, wie du möchtest, allerdings musst du deinen Arbeitgeber über deine Erkrankung informieren. Normalerweise hast du Anspruch auf 6 Wochen Krankengeld. Während dieser Zeit musst du deinen Arbeitgeber regelmäßig über deinen Gesundheitszustand informieren. Wenn du länger krank bist als 6 Wochen, wird dein Arbeitgeber eine weitere ärztliche Bescheinigung verlangen und die Krankmeldung verlängern.
Du solltest im öffentlichen Dienst nicht länger als nötig krank sein, da du sonst deine Möglichkeiten, wieder zur Arbeit zurückzukehren, einschränken könntest. Es ist wichtig, dass du dich auch während einer Erkrankung an die Vorschriften des Arbeitgebers hältst, um deine Rechte am Arbeitsplatz nicht zu verlieren.