Wie lange darfst du in der Ausbildung krank sein? Jetzt die Antworten erfahren!

Krankschreibung und Lohnfortzahlung in der Ausbildung

Hey, du hast gerade eine Ausbildung angefangen und fragst dich, wie lange du krank sein darfst, ohne dass es Konsequenzen hat? Keine Sorge, das klären wir jetzt! In diesem Artikel gehen wir genauer auf die Frage ein, wie lange du in deiner Ausbildung krank sein darfst.

Du darfst so lange krank sein, wie es deine Gesundheit erfordert. Wenn du länger als 3 Tage krank bist, musst du deinem Ausbilder eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Wenn du länger als 7 Tage krank bist, kannst du eine Krankmeldung beim Arbeitsamt machen.

Krankfehlen als Auszubildender: Abmahnung & Kündigung vermeiden

Du als Auszubildender solltest wissen, dass es nicht gestattet ist, krank zu fehlen. Natürlich gibt es Ausnahmen, wenn man länger krank ist, aber wenn Du mehrmals unentschuldigt fehlst oder der Ausbildungsbetrieb den Verdacht hat, dass Du nur vortäuschst, krank zu sein, kannst Du eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung bekommen. Es ist also wichtig, dass Du Dich an die Regeln hältst und Dich immer entschuldigst, wenn Du krank wirst. Falls Du länger krank bist, solltest Du Deinem Ausbildungsbetrieb so schnell wie möglich Bescheid geben und ihn über Deine Erkrankung informieren. Außerdem kannst Du Dich an Deine Betriebskrankenkasse wenden und eine Krankmeldung einreichen. So kannst Du sicherstellen, dass Deine Ausbildung nicht darunter leidet.

Krankheit am Arbeit: Wie viele Fehltage sind erlaubt?

Du fragst dich, wie oft du krank sein darfst, ohne dass es Auswirkungen auf deinen Job hat? Der Arbeitgeber muss in der Regel bis zu 30 Fehltage pro Jahr akzeptieren. Solltest du jedoch mehr als 30 Tage (also 6 Wochen) pro Jahr krank sein, ist dies für ihn unzumutbar. Solltest du also häufiger krank werden, solltest du dich frühzeitig mit deinem Arbeitgeber in Verbindung setzen und nach einer Lösung suchen.

Arbeitnehmer: Anspruch auf 30 Fehltage pro Jahr

Du hast als Arbeitnehmer zwar Anspruch darauf, bis zu 30 Fehltage pro Jahr zu haben, aber wenn Du länger als 6 Wochen krank bist, kann es sein, dass das Unternehmen das nicht akzeptieren möchte. Stell Dir vor, Du wärst mehrere Jahre hintereinander länger als 6 Wochen krank – dann könnte das für Dein Unternehmen zu viel werden. Deshalb solltest Du Dich an Deinen Arbeitgeber wenden, wenn Du länger krank bist, um zu sehen, ob Du noch mehr Fehltage bekommst oder ob es andere Lösungen gibt.

Krank in der Ausbildung: Richtige Schritte und Regeln beachten!

Du hast eine Ausbildung begonnen und stellst fest, dass du – aus welchem Grund auch immer – krank bist. Dann ist es wichtig, dass du die richtigen Schritte einhältst, damit du deine Ausbildung ohne Probleme fortsetzen kannst. Falls du es so vereinbart hast, kann dein Ausbildungsbetrieb bereits ab dem ersten Tag deiner Krankheit ein ärztliches Attest von dir verlangen. Wenn du nicht so eine Vereinbarung getroffen hast, musst du laut §5 Entgeltfortzahlungsgesetz ab drei Kalendertagen Krankheit am darauffolgenden Arbeitstag ein Attest vorlegen. Es ist daher wichtig, dass du den Arzt aufsuchst und das Attest rechtzeitig einreichst. Dein Ausbildungsbetrieb hat dann die Möglichkeit, die Krankheitstage abzurechnen und dir im Anschluss dein Gehalt weiterzuzahlen. Solltest du Fragen zur Krankheit haben, so kannst du dich gerne an deinen Ausbildungsbetrieb wenden.

 Ausbildung Krankenzeit begrenzen

Auszubildender krank: Wichtiges zur Kontaktaufnahme mit dem Betrieb

Du bist als Auszubildender krank? Dann ist es sehr wichtig, dass Du deinen Betrieb unverzüglich benachrichtest, sobald Du arbeitsunfähig bist. Meistens erfolgt die Kontaktaufnahme am besten telefonisch am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit gleich zu Beginn der betrieblichen Arbeitszeit. Solltest Du mehrere Tage arbeitsunfähig sein, musst Du deinen Betrieb in regelmäßigen Abständen über die Dauer deiner Arbeitsunfähigkeit informieren. Wenn Du aufgrund einer medizinischen Behandlung ausfällst, solltest Du auch immer eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Krankheitsbedingte Fehltage: Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen

Laut einer neuen Analyse der AOK ist die Zahl der krankheitsbedingten Fehltage im Jahr 2018 gegenüber den Vorjahren erheblich gestiegen. Die Daten belegen, dass im Vergleich zu 2008 die Fehlzeiten um fast drei Tage pro Person zugenommen haben. Diese Ergebnisse zeigen, dass sich der Trend der zunehmenden Fehltage in den letzten zehn Jahren fortsetzt. Nach einer Stagnation in den vergangenen zwei Jahren ist die Zahl der Fehltage im Jahr 2018 auf durchschnittlich 19,9 Tage angestiegen.

Die Auswirkungen dieser Entwicklung sind nicht zu unterschätzen. Die erhöhten Fehlzeiten haben nicht nur negative Auswirkungen auf die Produktivität der Betriebe, sie belasten auch die Gesundheit der Beschäftigten. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen präventive Maßnahmen ergreifen, um die Zahl der Fehltage zu senken. Dazu gehört unter anderem ein gutes Arbeitsklima, in dem körperliche und psychische Belastungen minimiert werden. Auch flexible Arbeitszeitmodelle und eine gesundheitsförderliche Einrichtung des Arbeitsplatzes können dazu beitragen, die Zahl der Fehltage zu senken.

Es ist entscheidend, dass Arbeitgeber und Beschäftigte gemeinsam daran arbeiten, ihre Fehlzeiten zu reduzieren. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass die Beschäftigten gesund bleiben und die Unternehmen ihre Produktivität erhalten. Auch wenn es ein schwieriges Unterfangen ist, ist es wichtig, dass Unternehmen die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Zahl der Fehltage zu senken. Auf diese Weise können Unternehmen langfristig Erfolg haben und sich von den negativen Folgen der erhöhten Fehlzeiten schützen.

11,2 Krankheitstage pro Arbeitnehmer 2021: 0,3 Tage weniger als 2019

Du hast 2021 ein paar Tage weniger krankgemeldet als 2019? Das ist gar nicht so übel! Denn laut dem Statistischen Bundesamt wurden durchschnittlich 11,2 Krankheitstage pro Arbeitnehmer gezählt, und das ist 0,3 Tage weniger als 2019. Wir können davon ausgehen, dass die Maskenpflicht und die Abstandsregeln hier eine Rolle gespielt haben. So schützen wir uns nicht nur vor dem Coronavirus, sondern auch vor Grippe und Erkältung! Praktisch, oder?

Krank im Ausbildungsjahr: 66 Tage Maximum, Lohnfortzahlung beachten

Du als Azubi solltest also darauf achten, dass du nicht mehr als 66 Tage im Laufe deiner Ausbildung krank wirst. Sei dir aber bewusst, dass die meisten Ausbildungsbetriebe auch dann unzufrieden sind, wenn du weniger als 10 Prozent deiner Ausbildungszeit fehlst. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Wenn du innerhalb des ersten Ausbildungsjahres krank wirst, muss dein Ausbildungsbetrieb dir den Lohn fortzahlen. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr übernimmt die Krankenkasse die Lohnfortzahlung, sofern du eine Bescheinigung der Arztpraxis vorweisen kannst. Denke aber daran, dass du deine Krankheit immer dem Ausbildungsbetrieb melden solltest, sobald du merkst, dass du krank wirst.

Krankengeld für Auszubildende – So bekommst du es!

Hast du einen Ausbildungsvertrag und bist länger als sechs Wochen krank, erhältst du keine Vergütung mehr von deinem Ausbildungsbetrieb. Stattdessen bekommst du ein Krankengeld, das von deiner Krankenkasse ausgezahlt wird. Das Krankengeld ist in der Regel etwas niedriger als deine Ausbildungsvergütung, aber es reicht aus, um deine laufenden Kosten zu decken. Damit du in den Genuss des Krankengeldes kommst, ist es wichtig, dass du deine Krankenkasse so schnell wie möglich über deine Erkrankung informierst.

Ausfallkosten senken: Maßnahmen zur Mitarbeitergesundheit

Die täglichen Ausfallkosten, die ein Unternehmen bei einem krankheitsbedingten Ausfall eines Mitarbeiters erleidet, hängen von der Position des Mitarbeiters und dem jeweiligen Unternehmen ab. Im Durchschnitt belaufen sie sich auf etwa 400 Euro pro Tag. Doch diese Kosten können noch deutlich höher liegen, wenn der Mitarbeiter eine wichtige Position innehat. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um die Ausfallkosten möglichst gering zu halten. Ein wirksamer Weg, das Risiko eines Ausfalls zu minimieren, ist die Umsetzung von Maßnahmen, die sowohl das Gesundheitsbewusstsein als auch die Präventionsmaßnahmen für die Mitarbeiter unterstützen. Dazu gehören beispielsweise Ergonomie- und Stressbewältigungskurse, Sportkurse und eine gesunde Ernährung. Mit solchen Maßnahmen können Unternehmen dazu beitragen, dass ihre Mitarbeiter fit und gesund bleiben – und somit auch die Ausfallkosten niedrig halten.

 Krankheit: Was darfst du während deiner Ausbildung alles beachten?

Krankmeldung: Lohnfortzahlung ab 42 Tagen – Antrag bei Krankenkasse

Ab einem Zeitraum von 42 Tagen, an denen ein Arbeitnehmer wegen einer Erkrankung arbeitsunfähig ist, übernimmt die Krankenkasse die Lohnfortzahlung. Bis dahin ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn weiterhin zu zahlen. Sollten Sie also länger als 42 Tage am Stück krankgeschrieben sein, übernimmt die Krankenkasse die Lohnfortzahlung. Dazu müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Beachten Sie, dass die Krankenkasse nur eine bestimmte Zeitspanne die Lohnfortzahlung übernimmt – meistens 6 Wochen. Aber auch in anderen Fällen, beispielsweise bei schweren Erkrankungen, kann die Lohnfortzahlung über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden. Sollten Sie also länger als 42 Tage krank sein, zögern Sie nicht, sich an Ihre Krankenkasse zu wenden.

Antrag auf Reha-Maßnahmen oder Erwerbsminderungsrente: Wie du deine Gesundheit schützen kannst

Wenn es absehbar ist, dass eine Erkrankung länger als 78 Wochen andauern wird, ist es ratsam, einen Antrag auf Reha-Maßnahmen oder Erwerbsminderungsrente zu stellen. Dieser Antrag wird von der Krankenkasse empfohlen, nachdem du 6 Wochen Entgeltfortzahlung und 72 Wochen Krankengeld erhalten hast. Wenn du einen Antrag auf Reha-Maßnahmen stellst, erhältst du eine professionelle Hilfe, die deine Gesundheit und deinen Arbeitsplatz schützen können. Diese Maßnahmen können dir helfen, ein besseres Verständnis für deine Erkrankung und hilfreiche Strategien zu entwickeln, um Beschwerden zu lindern und ein höheres Wohlbefinden zu erreichen. Wenn du einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellst, erhältst du eine finanzielle Unterstützung für deine Erkrankung, unabhängig davon, ob du immer noch arbeitest oder nicht. Beide Anträge können dir helfen, die Kosten für die Behandlung deiner Erkrankung zu decken, während du deine Gesundheit und dein Wohlbefinden wiederherstellst.

Burnout-Krankheit: Anspruch auf Lohnfortzahlung & Krankengeld?

Du hast eine Burnout-Krankheit? Dann ist es wichtig, dass Du Dich auskurierst und genügend Ruhephasen einlegst. Die gute Nachricht ist, dass die Krankheit bis zu 18 Monate durch Lohnfortzahlung und Krankengeld abgesichert ist. In den ersten sechs Wochen erhältst Du die volle Lohnfortzahlung. Danach kannst Du Krankengeld in Höhe des Nettogehalts beantragen. Aber Achtung: Es gibt Einschränkungen. So müssen beispielsweise Deine Krankheitstage zusammenhängend sein und die Krankschreibung muss ärztlich bestätigt werden. Wenn Du Dich nicht sicher bist, welche Leistungen Dir zustehen, kannst Du Dich auch an eine Krankenkasse oder einen Anwalt wenden.

Ausbildungsverhältnis kann nur fristlos gekündigt werden

Du hast deine Probezeit erfolgreich absolviert und dir steht eine Ausbildung bevor? Super! Aber halt, bevor es losgeht, solltest du wissen, dass das Ausbildungsverhältnis nur aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden kann (§ 22 Abs 2 Nr 1 BBiG). Eine ordentliche Kündigung ist daher nicht möglich – selbst wenn sie vertraglich vereinbart wurde, ist sie wirkungslos. Das bedeutet aber auch, dass du deine Ausbildung erfolgreich abschließen kannst, ohne dass du befürchten musst, aufgrund einer Kündigung nicht mehr zur Arbeit zu gehen.

Wehre Dich gegen schlechte Ausbildungsbedingungen!

Du hast Probleme mit deiner Ausbildung? Dann weißt du jetzt, dass du dich gegen die schlechten Bedingungen wehren kannst. Eine gute Möglichkeit ist es, aus dem Lehrverhältnis auszutreten. Hierfür brauchst du die Unterschrift deiner Eltern. Falls du keine Unterstützung von ihnen bekommst, dann hast du auch die Möglichkeit eine Beratungsstelle aufzusuchen. Dort kannst du dich informieren und Unterstützung bekommen. Auch dein Chef kann in die Pflicht genommen werden, wenn er die Arbeitszeiten nicht einhält oder dein Lehrlingseinkommen vorenthält. Es gibt also viele Möglichkeiten, wie du dich wehren kannst. Trau dich und such dir Rat!

Kann der Arbeitgeber mich während einer Krankschreibung kündigen?

Du fragst Dich, ob Dein Arbeitgeber Dich während einer Krankschreibung kündigen darf? Grundsätzlich ist das arbeitsrechtlich zulässig, allerdings musst Du als Arbeitnehmer den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes genießen. In diesem Fall darf Dein Arbeitgeber Dir nur dann kündigen, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt. Es ist aber zu beachten, dass ein Kündigungsschutz nur eine begrenzte Zeit besteht. Nach Ablauf dieser Schutzfrist kann der Arbeitgeber die Kündigung dann auch während einer Krankschreibung aussprechen. Daher ist es wichtig, dass Du Dich über die Gültigkeit der Schutzfrist informierst, um sicherzustellen, dass Dein Arbeitgeber Dir nur dann kündigen kann, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt.

Kann ich im Krankenstand gekündigt werden? Ja, aber es gibt Ausnahmen

Du fragst dich, ob du im Krankenstand gekündigt werden kannst? Leider lautet die Antwort Ja. Obwohl du eine schwierige Zeit durchmachst, ist es leider so, dass du keinen besonderen Schutz im Krankenstand hast und die normalen Kündigungsfristen und -termine gelten. Das heißt, dass dein Arbeitgeber dich auch während der Krankschreibung kündigen kann. In einigen Fällen können deine Rechte als Arbeitnehmer gestärkt werden, zum Beispiel durch eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag. Es kann also sein, dass du durch eine solche Regelung mehr Schutz hast. Es lohnt sich also, sich über solche Regelungen zu informieren, damit du weißt, wie es um deine Kündigungsschutzrechte bestellt ist.

Gesetzlich verpflichtetes BEM: Wiedereingliederung nach Krankheit in DE

Du bist als Arbeitnehmer*in in Deutschland gesetzlich verpflichtet, im Falle einer längeren Krankheit, die länger als sechs Wochen dauert, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) zu durchlaufen. Gemäß § 84 Abs 2 des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) ist dies vor der Kündigung während der Krankschreibung notwendig.
Das BEM ist ein Prozess, der dazu dient, den Arbeitnehmer*in nach der Krankheit wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Hierbei werden gemeinsam mit dem Arbeitgeber Lösungen für eine erfolgreiche Wiedereingliederung gefunden. Dabei kann es sich beispielsweise um eine Umorganisation der Arbeitszeit oder eine Veränderung der Tätigkeiten handeln.

Vermeide mehr als 10% Fehlzeiten – 22 Tage pro Ausbildungsjahr

Du solltest deine Fehlzeiten besonders im Auge behalten. Wenn du mehr als die erlaubten 10% der Ausbildungszeit fehlst, kann es passieren, dass deine Zulassung gefährdet ist. Wenn du eine dreijährige Ausbildung machst, sind das insgesamt 66 Fehltage. Das entspricht 22 Tagen pro Ausbildungsjahr. Versuche deshalb, deine Fehlzeiten so gering wie möglich zu halten. Solltest du einmal krank werden, sprich am besten so schnell wie möglich mit deinem Ausbilder. Er kann dir möglicherweise helfen, die Folgen der Fehlzeiten zu minimieren.

So lange bekommst du Krankengeld – 78 Wochen!

Du bist krankgeschrieben und fragst dich, wie lange du Krankengeld bekommst? Dann lies weiter! Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Krankengeld, wenn du Anspruch darauf hast. Allerdings nur für eine begrenzte Zeit von 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren. Wenn die 78 Wochen vorbei sind, heißt es, dass du „ausgesteuert“ bist. Dann endet auch dein Anspruch auf Krankengeld. Wenn du unsicher bist, ob du Anspruch auf Krankengeld hast, kannst du dich jederzeit an deine Krankenkasse wenden und sie können dir helfen.

Zusammenfassung

Du darfst so lange krank sein, wie du musst, um wieder gesund zu werden. Es ist wichtig, dass du so schnell wie möglich wieder zur Arbeit kommst, aber du solltest dir auch die Zeit nehmen, die du brauchst, um gesund zu werden. Falls du länger als 7 Tage krank bist, musst du deinem Ausbildungsbetrieb ein ärztliches Attest vorlegen.

Du solltest dich darauf einstellen, dass du in deiner Ausbildung nicht unbegrenzt krank sein kannst. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die Regeln zu informieren und eine gute Balance zwischen Arbeit und Gesundheit zu finden, um sicherzustellen, dass du deine Ausbildung erfolgreich abschließen kannst.

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