Wie lange darf ein Lehrling krank sein? Tipps zur Regelung von Krankheitstage im Berufsausbildungsverhältnis

Lehrling Krankheit Mindestdauer

Hey, hast du dir schon mal Gedanken darüber gemacht, wie lange ein Lehrling krank sein darf? Vielleicht bist du auch gerade Lehrling und hast dir deshalb diese Frage gestellt. In diesem Artikel erfährst du, wie lange du als Lehrling krank sein darfst und was du in solchen Fällen beachten musst.

Prinzipiell kann ein Lehrling so lange krank sein, wie es nötig ist, um gesund zu werden. Wenn du krank bist, solltest du deinen Lehrmeister unverzüglich informieren. Er wird dann mit dir besprechen, wie lange du krank sein kannst, bevor du wieder zur Arbeit kommst.

Kann man mich im Krankenstand kündigen? – Rechte & Schutz

Kann man mich im Krankenstand kündigen? Ja, leider ist das möglich. Denn auch wenn du erkrankt bist, gelten die gleichen Kündigungsfristen und -termine wie für alle Arbeitnehmer. Allerdings hast du einige Rechte, die du nutzen kannst. In einigen Fällen kannst du zum Beispiel die Kündigungsfrist verlängern, wenn du nachweisen kannst, dass du aufgrund deiner Krankheit nicht in der Lage bist, deine Arbeit zu erledigen. Außerdem besteht ein besonderer gesetzlicher Schutz vor Kündigungen während einer Schwangerschaft. Wenn du also wegen einer Schwangerschaft krankgeschrieben bist, kannst du dich nicht kündigen lassen. Daher lohnt es sich immer, deine Rechte zu kennen und auf deine Interessen zu achten.

Ausbildung unzumutbar? Aus dem Lehrverhältnis austreten

Wenn Dir Deine Ausbildung unzumutbar wird, hast Du die Möglichkeit, mit Unterschrift Deiner Eltern, schriftlich aus dem Lehrverhältnis auszutreten. Dazu zählen beispielsweise Vorenthaltung Deines Lehrlingseinkommens, Arbeitszeitüberschreitungen oder grob mangelhafte Ausbildung. Du kannst auch bei einem Streit mit Deinem Ausbilder Austrittsantrag an das zuständige Finanzamt stellen. Dieser sollte unbedingt schriftlich erfolgen, damit es keine Missverständnisse gibt. Solltest Du das Gefühl haben, dass Deine Ausbildung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, kannst Du Dich an Dein Ausbildungszentrum wenden und Dich beraten lassen.

Lehrlinge bei Arbeitsunfall: Lohnfortzahlung, Kurzarbeit & mehr

Du als Lehrling stehst bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit nicht allein da. Falls du arbeitsunfähig bist, hast du Anspruch auf eine Lohnfortzahlung durch deinen Arbeitgeber. Diese beträgt bis zu 8 Wochen die volle Lehrlingsentschädigung und für weitere 4 Wochen den Teilbetrag zwischen Lehrlingsgehalt und Krankengeld. Während deiner Arbeitsunfähigkeit hast du auch Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung. Darüber hinaus bestehen auch noch weitere Ansprüche auf Rehabilitation, Nachsorge und Rehabilitationshilfe.

AOK: Krankheitsbedingte Fehltage in 10 Jahren verdoppelt

Laut einer Analyse der AOK fehlten Beschäftigte 2018 rund drei Tage häufiger als noch zehn Jahre zuvor. Die durchschnittliche Anzahl krankheitsbedingter Fehltage stieg auf 19,9 Tage pro Person. Damit ist der Anstieg im Vergleich zu 2008, als die durchschnittliche Zahl der Fehltage noch bei 16,9 Tagen lag, besonders deutlich. Nach einer Stagnation in den vergangenen zwei Jahren ist die Zahl der krankheitsbedingten Fehltage im Jahr 2018 also erneut gestiegen. Ein Grund hierfür könnte sein, dass die Digitalisierung und die damit verbundenen Belastungen, aber auch die steigende Zahl psychischer Erkrankungen, einen Einfluss auf die Gesundheit der Beschäftigten haben. Damit hat sich die Zahl der Fehltage durch Krankheit in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Es ist also wichtig, dass du deine Gesundheit schützt und auf ausreichend Erholung achtest – denn nur so kannst du stressigen Zeiten besser standhalten und deine Arbeit bewältigen.

 Krankmeldung für Lehrlinge - Regelungen und Zeiträume

2021: Weniger Tage krank gemeldet als im Vorjahr? Glückwunsch!

Du hast 2021 weniger Tage krank gemeldet als im Vorjahr? Glückwunsch! Denn laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, lag die durchschnittliche Anzahl der krank gemeldeten Arbeitstage bei 11,2. Dies bedeutet eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 0,3 Krankheitstagen. Der Grund dafür liegt wahrscheinlich an den Maßnahmen wie Maskenpflicht und Abstandsregeln, die zur Eindämmung von Grippe- und Erkältungswellen beigetragen haben. Und das ist natürlich eine gute Sache für alle. Bist du also 2021 nicht so oft krank gewesen, kannst du froh sein, dass du deinen Beitrag zu einem gesünderen Arbeitsplatz geleistet hast.

Krankheitszahlen steigen: Achte auf deine Gesundheit!

Du hast es bestimmt schon gemerkt: Der Anteil krankgeschriebener Menschen ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen! Laut der Krankenkasse DAK waren im Jahr 2020 55 von 1000 Beschäftigten krankgeschrieben – das ist der höchste Wert seit 25 Jahren und stellt einen Zuwachs von 1,5 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum dar. Im Schnitt verzeichneten DAK-Versicherte im vergangenen Jahr 20 Fehltage pro Person – eine deutlich höhere Anzahl als noch vor einem Jahr. Dieser Anstieg der Krankheitszahlen macht deutlich, wie wichtig es ist, auf eine gesunde Lebensweise zu achten und auf seine Gesundheit zu achten. Regelmäßige Arztbesuche, ausreichend Schlaf und eine gesunde Ernährung sind hier ein guter Anfang.

Krankmeldung als Azubi: Was du beachten musst

Auszubildende haben ein Recht darauf, sich krank zu melden, wenn sie tatsächlich krank sind. Eine längere Krankheitsdauer muss allerdings begründet und nachgewiesen werden. Solltest du also länger als einige Tage krank sein, ist es wichtig, schnellstmöglich ein Attest oder eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, damit dein Ausbildungsbetrieb deine Abwesenheit nicht als unentschuldigt wertet. Auch wenn du mehrmals unentschuldigt fehlst, kann dein Ausbildungsbetrieb dich abmahnen oder sogar kündigen – selbst wenn du tatsächlich krank bist. Daher ist es wichtig, in einem solchen Fall möglichst schnell zu reagieren und deinem Ausbildungsbetrieb die Gründe deiner Abwesenheit zu nennen. Wenn du also krank bist, solltest du unbedingt deinen Ausbildungsbetrieb informieren und deine Abwesenheit begründen.

Krankheit am Arbeitsplatz: Wie oft darf ich krank sein?

Du fragst Dich, wie oft Du krank sein darfst, ohne dass Dein Arbeitsplatz gefährdet ist? Grundsätzlich muss Dein Arbeitgeber bis zu 30 Fehltage im Jahr hinnehmen. Wenn Du mehr als 6 Wochen (also mehr als 30 Tage) im Jahr krank bist, ist das für Deinen Arbeitgeber unzumutbar. Es ist also wichtig, zu versuchen, die Anzahl Deiner Krankentage so gering wie möglich zu halten. Solltest Du länger als einmal krank sein, kannst Du Dich an Deinen Arbeitgeber wenden und ihn über die Lage informieren. Dann können sie gemeinsam eine Lösung finden.

Maximale Fehltage für Ausbildung: 70 in 3 Jahren

Du hast eine Ausbildung begonnen und möchtest wissen, wie viele Fehltage du hast, bevor die Industrie- und Handelskammer (IHK) ein Problem bekommt? Keine Sorge, die IHK toleriert maximal 70 Fehltage über einen Zeitraum von drei Jahren. Das heißt, dass du pro Jahr nicht mehr als 22,7 Fehltage haben darfst. Bitte beachte aber, dass das nicht die Urlaubstage beinhaltet! Wenn du also alle deine Urlaubstage in Anspruch nimmst, solltest du die Anzahl deiner Fehltage reduzieren, damit du deine Ausbildung ohne Probleme abschließen kannst.

Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses nur aus wichtigem Grund

Nach der Probezeit kann ein Ausbildungsverhältnis nur aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden (§ 22 Abs 2 Nr 1 BBiG). Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel vor, wenn der Auszubildende schwere Pflichtverletzungen begeht, seine Leistungen nicht den Anforderungen entsprechen oder er wiederholt unentschuldigt die Schule oder die Ausbildungsstätte versäumt. Eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich, sie kann auch nicht wirksam vertraglich vereinbart werden. Wenn Du die Kündigung aussprechen möchtest, ist es ratsam, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, der Dich bei der Kündigung unterstützt.

 Lehrlinge und Krankheit - wie viele Tage sind zulässig?

Ausbildungsziel erreicht trotz mehr als 10% Fehlzeiten?

Du hast mehr als 10 % Fehlzeiten in deiner Ausbildung? Mach dir keine Sorgen, denn auch wenn die Ausbildungszeit noch nicht zurückgelegt ist, kannst du trotzdem einen Zulassungsanspruch haben. Wenn du das Ausbildungsziel erreicht hast oder deine Leistungen eine solche Entscheidung rechtfertigen, ist das möglich. Es lohnt sich also, deine Leistungen zu evaluieren und die Ausbildungszeit zu überprüfen, um zu sehen, ob du in Frage kommst.

Zur Abschlussprüfung zugelassen – Ausbildungszeit fehlt?

Du hast also gute Chancen, dass du, auch wenn weniger als zehn Prozent deiner Ausbildungszeit fehlen, zur Abschlussprüfung zugelassen wirst. Beachte aber, dass die zehn Prozent nur eine Faustregel sind, kein Gesetz. Es ist aber auf jeden Fall möglich, eine Ausnahme zu beantragen. Wenn du also weniger als zehn Prozent deiner Ausbildungszeit fehlen, sprich am besten mit deinem Ausbilder und beantrage eine Ausnahme. Mit etwas Glück kannst du dann trotzdem deine Prüfung ablegen.

Krankheitsbedingte Fehlzeiten in der Ausbildung: 10% Faustregel

Fazit: Zusammenfassend ist es wichtig zu wissen, dass krankheitsbedingte Fehlzeiten in der Ausbildung normal sind. Allerdings gibt es keine gesetzlich vorgegebene Regelung, wie lange und wie oft ein Azubi fehlen darf. Als Orientierungshilfe kann hier die Faustregel der 10-Prozent Marke dienen, sodass der Azubi nicht mehr als 10 Prozent seiner Ausbildungszeit fehlt. Allerdings können die Richtlinien hierzu je nach Ausbildungsbetrieb variieren, deshalb solltest Du Dich bei Deinem Ausbilder erkundigen, um die genauen Regelungen zu erfahren.

Krankheitszeiten in der Ausbildung richtig einteilen

Du weißt ja, dass die Kammer darüber informiert wird, wenn du im Betrieb krank bist. Damit deine Ausbildung nicht gefährdet wird, ist es wichtig, dass du dir deine Krankheitstage gut einteilst und nicht zu viele auf einmal nimmst. Wenn du regelmäßig krank wirst, können die Ausbilder auch einmal nachfragen, wie es dir geht und ob du Unterstützung brauchst. So kannst du erreichen, dass dein Ausbildungsziel auch erreicht wird und du dich wieder gesund fühlst.

Rechte als Lehrling wenn Lehrverhältnis nicht vollendet

Du hast vor, ein Lehrverhältnis abzuschließen und fragst dich, welche Rechte du hast, wenn du den Lehrvertrag nicht vollständig abschließen kannst? Wenn du als Lehrling weniger als die Hälfte der vorgesehenen Lehrzeit in einem Betrieb absolviert hast, musst du dich keine Sorgen machen. Laut geltendem Recht hast du in diesem Fall ein Anrecht auf eine Weiterbeschäftigung für 1,5 Monate nach Ende des Lehrverhältnisses. Du hast also die Möglichkeit, deine Ausbildung zu beenden und hast gleichzeitig ein gutes Sicherheitsnetz, falls du deine Ausbildung nicht vollständig abschließen kannst.

Informiere Schule und Betrieb bei Krankheit – So geht’s

Falls Du an einem Tag krank wirst, musst Du das unbedingt Deiner Berufsschule und Deinem Betrieb mitteilen. Am besten rufst Du vor Schulbeginn im Sekretariat der Schule an und informierst sie über Dein Fehlen. Dann kannst Du Deinen Betrieb anrufen und ihm mitteilen, dass Du krank bist. Damit dein Betrieb auf dem Laufenden bleibt, kannst Du ihm auch den Grund für Dein Fehlen mitteilen. Wenn Du Deine Krankheit nicht nur an einem Tag hast, solltest Du Deinem Betrieb auch sagen, wie lange Du krank sein wirst. So kann er Deinen Arbeitsplatz entsprechend besetzen.

Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Unglücksfall: Anspruch auf 6 Wochen Gehalt

Wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder einem Unglücksfall nicht mehr in der Lage ist, ihre oder seine Arbeit zu verrichten, ohne dass dies vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verschuldet wurde, hast du Anspruch auf Entgeltfortzahlung für sechs Wochen. Diese Regelung gilt, wenn du nach Arbeitsantritt erkrankst oder ein Unglück dich daran hindert, deine Arbeit zu verrichten. In diesem Fall wird dir dein Gehalt weiter ausgezahlt, sodass du dir keine Sorgen um deine finanzielle Situation machen musst.

Krankengeld: Vergleiche Deine Versicherung für mehr Leistungen

Du bekommst mit einer länger als sechs Wochen andauernden Erkrankung Krankengeld von Deiner gesetzlichen Krankenkasse. Davor erhältst Du eine Lohnfortzahlung Deines Arbeitgebers, die bis zu 90 Prozent Deines Nettogehaltes betragen kann. Das Krankengeld wird Dir als Arbeitnehmer höchstens 72 Wochen lang gezahlt. In einigen Fällen kann die Zahlung der Krankengeld noch über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden. Allerdings macht es in vielen Fällen Sinn, sich nach einer anderen Krankenversicherung umzusehen, da manche Versicherungen mehr Leistungen anbieten als andere. Es lohnt sich also, einen Vergleich zu machen, um das beste Angebot zu finden.

Krankenkasse nach 78 Wochen: Reha-Maßnahme oder Erwerbsminderungsrente?

Ist eine Erkrankung so lange anhaltend, dass sie nach 78 Wochen (6 Wochen Entgeltfortzahlung und 72 Wochen Krankengeld) immer noch anhält, solltest Du Dich an Deine Krankenkasse wenden. Diese wird Dich dann auffordern, einen Antrag auf eine Reha-Maßnahme oder eine Erwerbsminderungsrente zu stellen. Eine Reha-Maßnahme kann Dir helfen, wieder gesund zu werden und eine Erwerbsminderungsrente kann Dir ein monatliches Einkommen geben, wenn Du infolge Deiner Erkrankung nicht mehr voll arbeiten kannst. Informiere Dich dazu bei Deiner Krankenkasse und lass Dir alle nötigen Informationen geben.

Azubi nach Probezeit: Unkündbar, aber nicht unkündbar!

Du hast gehört, dass man als Azubi nach der Probezeit unkündbar ist? Ja, es stimmt: Nach der Probezeit ist es dem Arbeitgeber nicht mehr möglich, den Azubi einfach zu kündigen. Denn dem Azubi steht dann ein besonderer Kündigungsschutz zu. Allerdings ist es auch nicht so, dass man als Azubi dann einfach nicht mehr gekündigt werden kann. Es gibt immer noch verschiedene Gründe, aus denen ein Azubi auch nach der Probezeit gekündigt werden kann.

Dazu zählen zum Beispiel wiederholtes Fehlverhalten, unentschuldigtes Fehlen oder ein schwerwiegender Verstoß gegen die Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Sollte es also zu solch einem Verstoß kommen, kann dein Arbeitgeber dich dann doch noch kündigen. Allerdings müssen dann Gründe genannt werden, die eine Kündigung rechtfertigen. Außerdem muss in jedem Fall eine ordentliche Kündigungsfrist eingehalten werden.

Fazit

Als Lehrling darfst du so lange krank sein, wie du es brauchst. Es ist wichtig, dass du dich ausreichend Zeit nimmst, um wieder gesund zu werden. Meistens ist ein Arztbesuch notwendig, um den Arbeitgeber über deine Erkrankung zu informieren und ein ärztliches Attest zu bekommen. Bei einer längeren Erkrankung kann es sein, dass du einige Tage oder sogar Wochen nicht arbeiten kannst. Wenn das der Fall ist, solltest du mit deinem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen und die Situation besprechen.

Du solltest als Lehrling immer versuchen, so lange wie möglich gesund zu bleiben, damit du deine Lehre erfolgreich abschließen kannst. Wenn du aber dennoch mal krank wirst, stelle sicher, dass du die richtige Anzahl an Krankheitstagen einhältst, um deinen Arbeitsplatz nicht zu gefährden.

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