Du hast schon länger als 78 Wochen krankgeschrieben und jetzt bist du dir unsicher, wer die Kosten trägt? Keine Sorge, wir klären hier auf, wer zahlt, wenn man länger als 78 Wochen krank ist. In diesem Artikel werden wir dir die wichtigsten Informationen zu diesem Thema liefern und dir einige Tipps geben, was du tun kannst.
Wenn du länger als 78 Wochen krank bist, dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Die Kosten werden bis zu einer bestimmten Höchstgrenze übernommen. Wenn du mehr als diese Höchstgrenze ausgegeben hast, musst du die restlichen Kosten selbst tragen. Aber du kannst einen Antrag auf Krankengeld stellen und ggf. einige Kosten erstattet bekommen.
Arbeitslosengeld I nach Krankengeld: Wie berechnet sich ALG I?
Du hast in den letzten Jahren schon einmal Krankengeld bezogen und bist nun arbeitslos? Dann ist es wichtig zu wissen, dass sich das Arbeitslosengeld I nach deinem zuletzt gezahlten Einkommen bemisst. Das ist auch dann der Fall, wenn die 78 Wochen Krankengeld bereits vor deiner Arbeitslosigkeit lagen. Das heißt, du bekommst nahtlos Arbeitslosengeld, das genauso berechnet wird wie reguläres ALG I. Wenn du dann eine neue Arbeit aufnimmst, wird dein Arbeitslosengeld aufgrund deines Einkommens aus dem neuen Job kürzer bezahlt.
Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit – Kosten übernimmt Agentur
Du bist gerade ausgesteuert und hast noch keinen neuen Job? Dann kannst Du deinen ursprünglichen Krankenversicherungsschutz beibehalten. Die Kosten für die Krankenversicherung musst du dann nicht selbst tragen, sondern die übernimmt die Agentur für Arbeit. Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, kannst du den vorherigen Schutz behalten und musst nicht in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Allerdings gibt es bei einigen privaten Krankenversicherern Ausnahmen, die du beachten musst. Wenn du an einer privaten Krankenversicherung interessiert bist, dann informiere dich am besten direkt bei dem Anbieter, ob der Schutz beibehalten werden kann.
Arbeitslosengeld Berechnung auf Basis letzten Gehalts
Eine weitere erfreuliche Neuigkeit betrifft die Berechnung des Arbeitslosengeldes. Wenn du nach Beendigung des Krankengeldes zur Arbeitsagentur gehen musst, wird dein Arbeitslosengeld auf Basis deines letzten Gehalts berechnet. So erhältst du eine finanzielle Unterstützung, die weiterhin auf dem Niveau deines letzten Verdienstes liegt. Dies verschafft dir auch in schwierigen Situationen eine gewisse Sicherheit.
Krankengeld beantragen: Anspruch, Höhe & Zuschläge
Wenn du krankheitsbedingt länger als sechs Wochen arbeitsunfähig bist, hast du Anspruch auf Krankengeld. Dieses beläuft sich im Vergleich zum Arbeitslosengeld meistens auf einen höheren Betrag. In der Regel erhältst du dann eine Entschädigung, die 60% deines in den vorangegangenen 12 Monaten erzielten, durchschnittlichen Nettoverdienstes entspricht. Allerdings kann sich die Höhe des Krankengeldes durch Zuschläge noch erhöhen. So sind beispielsweise Versicherte, deren Einkommen über dem Grundbeitrag liegt, berechtigt, einen Zuschlag in Höhe von 7,3 Prozent des Einkommens zu erhalten.
Krankengeld höher als EM-Rente? Keine Sorge, nichts zurückzahlen!
Du musst Dir keine Sorgen machen, wenn Dein Krankengeld höher ist als die Rente wegen Erwerbsminderung. Es ist so, dass die Differenz des höheren Krankengeldes zur niedrigeren EM-Rente nicht zurückgezahlt werden muss. Sollte das Krankengeld niedriger sein als die Rente, gilt die Rechtslage erst Recht. Dies bedeutet, dass Du Dir keine Gedanken machen musst und die Differenz nicht zurückzahlen musst.
Nahtlosigkeitsregelung: Arbeitslosengeld statt EM-Rente
Falls Du einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt hast und dieser gerade läuft, erhältst Du nun vorübergehend Arbeitslosengeld. Hier greift die sogenannte ‚Nahtlosigkeitsregelung‘: Das heißt, dass Du auf Deine spätere EM-Rente nicht verzichten musst und stattdessen Arbeitslosengeld erhältst. In den meisten Fällen ist auch das Arbeitslosengeld höher als die spätere EM-Rente.
Erhalte Krankengeld: Berechne Beitragsanteil & Brutto-Krankengeld
Du möchtest ein Krankengeld erhalten? Dann solltest Du wissen, dass bei der Auszahlung des Geldes ein Teil des Brutto-Krankengeldes als Beitragsanteil einbehalten wird. Dieser Teil wird zusammen mit dem Trägeranteil (der Anteil, den die Krankenkasse an der Auszahlung leisten muss) an die Rentenversicherung abgeführt. Damit du weißt, wie viel du von deinem Krankengeld erhältst, empfiehlt es sich, vor der Auszahlung einen Blick in deine Versicherungsunterlagen zu werfen. Auf diese Weise kannst du die Höhe deines Brutto-Krankengeldes sowie den Beitragsanteil, den du selbst abführen musst, berechnen.
Kein Anspruch auf Krankengeld bei Rente? | Erklärt
Du bekommst eine Rente, während Du Krankengeld beziehst? In diesem Fall kann es sein, dass Dein Anspruch auf Krankengeld entweder ganz oder zum Teil entfällt. Die Krankenkasse hat dann einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Rentenversicherungsträger und kann die Rente zur Begleichung des Krankengeldes in Anspruch nehmen. In manchen Fällen wird die Rente auf das Krankengeld angerechnet. Wenn Du nicht mehr arbeiten kannst, hast Du aber immer noch Anspruch auf andere Leistungen, wie z. B. eine Erwerbsminderungsrente.
Regelaltersrente: So stellst du einen Antrag richtig
Du hast einen Anspruch auf eine Regelaltersrente? Dann kann es sein, dass die Krankenkasse dich auffordern kann, einen Rentenantrag zu stellen. Allerdings schränkt dies die Dispositionsfreiheit über deine Ansprüche gegen den Rentenversicherungsträger ein. Solltest du dich dennoch für einen Antrag entscheiden, solltest du dich in jedem Fall vorab über die jeweiligen Bestimmungen informieren, um sicherzugehen, dass dein Antrag auch erfolgreich ist.
Ausgesteuert? So beantrage Arbeitslosengeld I mit Krankmeldung
Wenn Du die Nachricht von Deiner Krankenkasse bekommst, dass Du ausgesteuert wirst, solltest Du als Erstes zur Arbeitsagentur gehen und Arbeitslosengeld I beantragen. Damit Du Deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I durchsetzen kannst, ist es wichtig, dass Du weiterhin von Deinem behandelnden Facharzt arbeitsunfähig krankgeschrieben wirst. Diese Krankmeldung ist für Deine Bewerbung um Arbeitslosengeld I unabdingbar. Auch wenn Du ausgesteuert bist, ist es wichtig, dass Du eine Krankmeldung beim Arzt holst, solange Dein Gesundheitszustand es zulässt. Nur so kannst Du Deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I geltend machen.
Arbeitslosengeld beantragen – subjektive & objektive Verfügbarkeit nötig
Hast du deine Erwerbsminderungsrente beantragt und wurde sie abgelehnt? Oder bekommst du auch kein Krankengeld mehr? Das ist zwar ärgerlich, aber es gibt auch andere Möglichkeiten. Unter gewissen Voraussetzungen kannst du bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld beantragen. Allerdings musst du dafür sowohl subjektiv als auch objektiv verfügbar sein. Subjektiv bedeutet, dass du aus eigenem Antrieb bereit sein musst, eine passende Arbeit anzunehmen. Objektiv bedeutet, dass du auch tatsächlich in der Lage sein musst, eine Arbeit anzunehmen. Daher ist es auch wichtig, dass du deine Krankheit und deine Einschränkungen genau beschreibst, um zu zeigen, was du tatsächlich leisten kannst.
Arbeitsunfähig: Agentur für Arbeit hilft bei Jobfindung
Du musst dich als arbeitsunfähig Erklärender „im Rahmen deiner Möglichkeiten“ dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Die Agentur für Arbeit ist hierbei dein Ansprechpartner und kann dir bei deiner Suche nach einem neuen Job behilflich sein. Allerdings muss deine Arbeitsunfähigkeit nicht nur auf deinen alten Arbeitsplatz bezogen werden, sondern du stehst auch für andere Angebote zur Verfügung, die dir passen. Hierbei kann dir die Agentur für Arbeit unterstützend zur Seite stehen.
Anspruch auf Krankengeld: 78 Wochen & Ausnahmen
Nach 78 Wochen endet normalerweise der Anspruch eines Arbeitnehmenden auf Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse. Ab dem Moment können die Betroffenen das sogenannte Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit beantragen. Doch es gibt auch Ausnahmen, bei denen ein Anspruch auf Krankengeld auch über die 78 Wochen hinaus besteht. Hierzu zählen beispielsweise Schwangerschaft, Mutterschaft und Elternzeit. Auch bei einer schweren Krankheit kann der Anspruch auf Krankengeld verlängert werden. Arbeitgeber müssen dementsprechend bei der Aussteuerung betroffener Arbeitnehmender einiges beachten, um nicht gegen gesetzliche Regeln zu verstoßen. Sie sollten sich dabei immer an die Vorgaben der Krankenkasse halten und sich vorab über die genauen Regelungen informieren.
Krankengeld: Ja, die Krankenkasse zahlt es!
Du bist krankgeschrieben und möchtest wissen, ob die Krankenkasse dir ein Krankengeld zahlt? Die gute Nachricht ist: Ja, sie tut es! Während der Wiedereingliederung bekommst du ein Krankengeld in Höhe von 70% deines Bruttolohns, solange du als arbeitsunfähig eingestuft bist. Allerdings darf die Bezugsdauer insgesamt 78 Wochen innerhalb von drei Jahren nicht überschreiten. Diese Regelung gilt bei allen gesetzlichen Krankenkassen. Achte aber darauf, dass es je nach Krankenkasse und Versicherungsvertrag kleine Abweichungen geben kann. Informiere dich also am besten bei deiner Krankenkasse über die genauen Bedingungen.
Krankengeld bei attestierter Arbeitsunfähigkeit: Sichere Entgeltfortzahlung!
Du fragst Dich, ob Du trotz einer attestierten Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld hast? Dann lies weiter!
Wenn Du arbeitsunfähig bist, bekommst Du Krankengeld. Dieses wird in der Regel für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, maximal aber für 78 Wochen. Die Zeit der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber wird mitgezählt.
Stelle also unbedingt sicher, dass Dein Arbeitgeber Dir dein Gehalt weiterzahlt, damit Du nicht von der Zahlung des Krankengeldes ausgeschlossen bist.
Ausgesteuert: Wenn die Arbeitsunfähigkeit anhält
Du hast einen Anspruch auf Krankengeld, wenn du arbeitsunfähig bist. Der Bezug des Geldes ist für 78 Wochen möglich. Doch was passiert, wenn die Arbeitsunfähigkeit auch nach Ablauf dieser Frist noch anhält? In diesem Fall wirst du ausgesteuert. Das bedeutet, dass deine Mitgliedschaft als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung endet. In diesem Fall ist es wichtig, dass du dir rechtzeitig einen anderen Versicherungsschutz suchst, damit du weiterhin abgesichert bist. Dein Arbeitgeber kann dich hier unterstützen und dir bei der Suche helfen.
Krankengeld Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit: 78 Wochen
Du hast eine längere Zeit aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten können? In diesem Fall hast du Anspruch auf Krankengeld, das dir von deiner Krankenkasse gezahlt wird. Allerdings endet dieser Anspruch nach 78 Wochen. Ab diesem Zeitpunkt erhältst du bei weiterhin bestehender Arbeitsunfähigkeit das sogenannte Arbeitslosengeld. Dieses steht dir sogar dann noch zur Verfügung, wenn du vorher keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Doch die Höhe des Arbeitslosengeldes ist nicht so hoch wie das Krankengeld, das du vorher erhalten hast. Deshalb ist es wichtig, dass du dich rechtzeitig bei deiner Krankenkasse über die Möglichkeiten nach Ablauf der 78 Wochen informierst.
Anspruch auf Krankengeld: Voraussetzungen & Vorteile
Du hast Anspruch auf Krankengeld, wenn du wegen einer Krankheit ausfällst und nicht mehr deiner beruflichen Tätigkeit nachgehen kannst. Das hat mehrere Vorteile: Zum einen ist das Krankengeld höher als das Arbeitslosengeld. Zum anderen schmälert der Krankengeldbezug nicht die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes. Vielmehr zählt der Krankengeldbezug als Versicherungszeit, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld begründen oder verlängern kann. Damit du Anspruch auf Krankengeld hast, musst du in den letzten sechs Wochen vor Beginn der Krankheit vier Wochen versicherungspflichtig gearbeitet haben. Außerdem muss die Krankheit ärztlich festgestellt werden und ein Krankenschein vorgelegt werden. Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, hast du Anspruch auf Krankengeld.
Krankengeld beantragen: So gehst Du vor!
Hast Du Dich länger krankgemeldet, zahlt Dein Arbeitgeber Dir zunächst für sechs Wochen Dein Gehalt weiter. Wenn Du länger als sechs Wochen nicht arbeiten kannst, kannst Du eine Krankengeldzahlung bei Deiner Krankenkasse beantragen. Diese gibt es bis zu einer maximalen Dauer von 72 Wochen. Bevor Du Dein Geld erhältst, wird Deine Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt bestätigt. Es ist wichtig, dass Du alle Unterlagen fristgerecht an Deine Kasse sendest. So kannst Du Dir sicher sein, dass Dein Anspruch auf Krankengeld reibungslos bearbeitet wird.
Aussteuerung aus Krankengeld: Kündigung, aber weiterhin Anspruch auf Krankenversicherung
Hallo!
Die Aussteuerung aus dem Krankengeld bedeutet, dass die Krankenkasse nicht mehr für die Bezahlung des Krankengeldes aufkommt. Ein Arbeitgeber kann nach dieser Aussteuerung weiterhin eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aussprechen. Doch auch wenn es kein Krankengeld mehr gibt, hast Du weiterhin Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, zum Beispiel auf Arztbesuche und Medikamente. So bleibst Du gesund und kannst Dich gut auf Deine Arbeit vorbereiten.
Schlussworte
Wenn du länger als 78 Wochen krank bist, dann zahlt die Krankenkasse deine Behandlungskosten. Sie übernimmt die Kosten für deine Krankenhausaufenthalte und Arztbesuche. Wenn du weiterhin eine Behandlung benötigst, kannst du dich an deine Krankenkasse wenden. Sie wird dir helfen, die richtigen Unterstützungsmaßnahmen zu finden.
Wenn man länger als 78 Wochen krank ist, kann es schwierig sein, die Kosten dafür zu bezahlen. Es ist wichtig, dass du dich mit deiner Krankenversicherung in Verbindung setzt, um herauszufinden, wer für die Kosten aufkommen wird. So kannst du sicherstellen, dass du die bestmögliche Unterstützung bekommst.