Wie lange du in deiner Ausbildung krank sein kannst – Alles, was du wissen musst!

Kranksein in der Ausbildung: Wie lange ist möglich?

Hallo liebe Leser*innen!
Heute möchte ich mit dir über die Frage sprechen, wie lange man in der Ausbildung krank sein kann. Den meisten wird diese Frage wahrscheinlich schon einmal durch den Kopf gegangen sein. Ich möchte dir die Antwort auf diese Frage geben und dir helfen, eine Entscheidung zu treffen. Lass uns also loslegen!

Es kommt darauf an, wie lange du krank bist. Wenn es sich nur um ein paar Tage handelt, solltest du versuchen, so schnell wie möglich wieder zur Arbeit zurückzukehren. Wenn du allerdings länger als eine Woche krank bist, solltest du dich an deinen Ausbilder wenden und ihm mitteilen, dass du krank bist und wie lange du voraussichtlich krank sein wirst. Dein Ausbilder wird dir dann mitteilen, welche Schritte du unternehmen musst.

Krankengeld: Wie du bei längerer Arbeitsunfähigkeit Geld erhältst

Wenn du länger als sechs Wochen krank bist, musst du damit rechnen, dass dein Ausbildungsbetrieb dir kein Gehalt mehr zahlt. Stattdessen bekommst du ein Krankengeld von deiner Krankenkasse, das deine Lebenshaltungskosten decken soll. Dieses sogenannte Krankengeld wird in der Regel für die Dauer deiner Arbeitsunfähigkeit ausgezahlt. Die Höhe des Krankengeldes ist abhängig von deinem Einkommen vor der Krankheit.

Um in den Genuss des Krankengeldes zu kommen, musst du dich bei deiner Krankenkasse melden und einen Antrag stellen. Dazu musst du deinen Arzt über deine Krankheit informieren und eine Bescheinigung ausstellen lassen. Besteht deine Arbeitsunfähigkeit weiterhin, kannst du deinen Antrag auf Krankengeld verlängern.

Krankmeldungen in Deutschland 2021 gestiegen: Covid-19 und psychische Belastung als Ursachen

In Deutschland meldeten sich Arbeitnehmer*innen im Jahr 2021 durchschnittlich 11,2 Tage krank. Der höhere Krankenstand im Vergleich zum Vorjahr (2020: ca. 10,4 Tage) ist vor allem auf die Covid-19-Pandemie zurückzuführen. Mit dem Lockdown und dem Homeoffice stieg der Krankenstand der Beschäftigten an. Besonders in Berufen, in denen ein hohes Infektionsrisiko besteht, wie im Einzelhandel oder in der Pflege, waren die Krankmeldungen höher als in anderen Branchen. Einige Betriebe mussten aufgrund der hohen Anzahl an Ausfällen die Arbeitszeiten für die Beschäftigten reduzieren und das Personal neu organisieren. Auch die psychische Belastung durch die Pandemie spielte eine Rolle bei der Erhöhung des Krankenstands. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern*innen mehr Unterstützung und einen besseren Schutz bieten.

AOK-Analyse: Krankheitsbedingte Fehltage angestiegen – Unternehmen müssen handeln

Laut einer AOK-Analyse ist die Zahl der krankheitsbedingten Fehltage im Jahr 2018 auf durchschnittlich 19,9 Tage angestiegen – ein Anstieg von fast drei Tagen im Vergleich zu zehn Jahren zuvor. Dieser Anstieg ist nach einer Stagnation in den vergangenen zwei Jahren besonders bemerkenswert. Der Gesundheitsdienstleister AOK betont, dass es für Unternehmen wichtig ist, das Thema Krankheit und Fehlzeiten frühzeitig anzugehen, damit das Risiko krankheitsbedingter Ausfälle minimiert wird. So können Unternehmen die Leistungsfähigkeit ihrer Beschäftigten besser schützen und sicherstellen, dass alle Mitarbeiter gesund und produktiv bleiben.

Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit: Informiere Deinen Betrieb!

Du bist Auszubildender und hast einmal einen Tag krankheitsbedingt gefehlt? Dann ist es wichtig, dass Du Deinen Betrieb unverzüglich benachrichtigst. Dies sollte am besten am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit telefonisch geschehen. Dazu rufst Du Deinen Chef in der Regel zu Beginn der betrieblichen Arbeitszeit an. Es ist wichtig, dass Du dabei die Gründe für Deine Arbeitsunfähigkeit nennst. Außerdem solltest Du Deinen Chef über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit informieren.

 Krankheitsdauer während Ausbildung

Azubi: So reduziere Krankheitstage & bleibe gesund!

Du als Azubi solltest deshalb versuchen, Krankheitstage auf ein Minimum zu reduzieren. Denn wenn du mehr als 10 Prozent deiner Ausbildungszeit fehlst, kann es schwerwiegende Folgen haben. Dein Ausbilder kann deine Ausbildungszeit verlängern und es kann sogar zur Kündigung deines Ausbildungsvertrags kommen. Außerdem kann es auch zu einem negativen Zeugnis führen, wenn du deine Ausbildung nicht erfolgreich beendet hast.

Damit du deine Ausbildung erfolgreich bestehen kannst, solltest du daher versuchen, bei Krankheit so schnell wie möglich wieder gesund zu werden. Wenn du dich bei Krankheitssymptomen wohlfühlst, kann es sinnvoll sein, deinen Arzt aufzusuchen. Er kann eine Diagnose stellen und dir helfen, deine Krankheit zu behandeln. In manchen Fällen kann es aber auch sinnvoll sein, einfach zuhause zu bleiben, um schneller wieder gesund zu werden. Dies kannst du aber nur entscheiden, wenn du dich gut genug informiert hast. Informiere dich deshalb immer gut, bevor du eine Entscheidung triffst.

Achte auf deine Fehlzeiten während der Ausbildung

Du solltest unbedingt darauf achten, dass deine Fehlzeiten nicht über zehn Prozent liegen. Das heißt, wenn du eine dreijährige Ausbildung machst, darfst du insgesamt nicht mehr als 66 Fehltage haben. Wenn du also einmal krank wirst, musst du darauf achten, dass du nicht mehr als 22 Fehltage pro Ausbildungsjahr aufweist. Andernfalls könnte deine Zulassung zur Abschlussprüfung gefährdet sein. Es lohnt sich also, darauf zu achten, dass du möglichst viele Tage in deiner Ausbildung anwesend bist. Wenn du krank bist, solltest du unbedingt eine ärztliche Bescheinigung abholen, damit du deine Fehlzeiten nachweisen kannst. Auf diese Weise kannst du deine Ausbildungszeit erfolgreich abschließen.

Ausbildung: 10% Fehlzeiten und Ausnahmen erklärt

Du hast vielleicht schon mal etwas von den 10% Fehlzeiten in deiner Ausbildung gehört? Grundsätzlich ist das eine Faustregel, die angewendet wird, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Es sind 12-15 Wochen, die man als Fehlzeiten zählen darf. Aber es gibt auch Ausnahmen, die gemacht werden können. Deshalb solltest Du immer das Gespräch mit Deinem Ausbildungsbetrieb suchen und Dich über Deine individuellen Möglichkeiten informieren.

Krankheitsbedingt gefehlt? Kündigung kein Risiko für Auszubildende

Du bist Auszubildender und hast mal eine längere Zeit krankheitsbedingt gefehlt? Keine Sorge, das heißt noch lange nicht, dass du eine Kündigung riskierst. Grundsätzlich kann dir nicht gekündigt werden, nur weil du mal länger krank warst. Allerdings solltest du es vermeiden, unentschuldigt zu fehlen, denn das könnte deinem Arbeitgeber auffallen und zu einer Abmahnung oder gar Kündigung führen. Auch die Vortäuschung einer Krankheit ist natürlich nicht erlaubt, da dies als Betrug gilt. Am besten, du kommunizierst offen und ehrlich mit deinem Ausbilder und teilst ihm deine Situation mit, wenn du mal länger krank bist. So kann die Ausbildung zusammen weitergehen.

Krankheitstage: Informiere Deinen Betrieb & halte sie gering

Du solltest unbedingt darauf achten, dass Du deinen Betrieb über Deine Krankheitstage informierst. Denn wenn Du zu viele davon hast, kann das das Ausbildungsziel gefährden. Dein Betrieb ist dafür verantwortlich, Deine Krankheitstage an die Kammer zu melden. Es ist also wichtig, dass Du Deinen Betrieb auf dem Laufenden hältst, damit er genau weiß, wie viele Krankheitstage Du hast. Natürlich ist es auch wichtig, dass Du selbst die Krankheitstage im Auge behältst und versuchst, sie so gering wie möglich zu halten.

Austritt aus Lehrverhältnis: Wann es eine gute Lösung ist

Du hast Probleme mit deinem Lehrbetrieb? Dann bist du mit der Möglichkeit des Austritts aus dem Lehrverhältnis nicht allein. Wenn dir zum Beispiel das Lehrlingsgehalt vorenthalten wird, du zu viele Arbeitsstunden hast oder du schlecht ausgebildet wirst, hast du die Möglichkeit, schriftlich und mit der Unterschrift deiner Eltern aus dem Lehrverhältnis auszutreten. Eine Auflösung des Lehrverhältnisses kann in vielen Fällen eine gute Lösung sein. Lass dich aber vorher gut beraten und informiere dich, ob und welche Konsequenzen ein Austritt für dich haben kann.

 Ausbildung Krankheit Zeitraum

Vermeide Kündigung durch zu häufige Krankheit

Du musst aufpassen, wenn Du häufig krank wirst. Wenn Du in drei Jahren mehr als 30 Tage krank warst, kann das zu einer Kündigung führen. Wichtig ist, dass Du dich ausreichend auskurierst, wenn Du krank bist. Wenn die Erkrankung dauerhaft oder lange andauert, kann das ebenfalls eine Kündigung nach sich ziehen. Also denke immer daran, wenn Du krank bist, dass Du Dir ausreichend Zeit zur Erholung gönnen solltest, um eine Kündigung zu vermeiden.

Krankheitsbedingte Kündigung: Das musst du wissen!

Du hast dich krankgemeldet und dein Arbeitgeber will dir trotzdem kündigen? Das ist kein Grund zur Sorge, aber ein wenig Vorsicht ist geboten. Zwar gibt es keine Kündigungssperre, wenn ein Arbeitnehmer krank ist, aber eine krankheitsbedingte Kündigung ist nicht einfach so möglich. Egal, ob du eine Krankschreibung von deinem Arzt hast oder nicht – dein Arbeitgeber kann trotzdem kündigen. Allerdings musst du dir keine Sorgen machen, denn es gibt einige Dinge, die dein Arbeitgeber beachten muss. Dazu gehören vor allem der Kündigungsgrund und die Begründung. Es ist also wichtig, dass du alle Details kennst und deine Rechte kennst, falls du dich gegen eine mögliche Kündigung wehren möchtest.

Kündigung während der Probezeit: Ohne Grund & Fristlos möglich

Du hast während der Probezeit die Möglichkeit, das Ausbildungsverhältnis zu beenden, ohne dass Du einen Grund angeben musst. Nach Ablauf der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, zum Beispiel wenn Du gegen die Ausbildungsbedingungen verstößt oder Deine Arbeit nicht ordentlich ausführst. Eine ordentliche Kündigung des Ausbildungsverhältnisses ist nicht möglich, sie kann auch nicht wirksam vertraglich vereinbart werden. Wenn Du dennoch das Ausbildungsverhältnis beenden möchtest, solltest Du Deinen Ausbilder oder Ausbildungsbetrieb kontaktieren und Eure Situation besprechen.

Unterbrechen der Ausbildung: Wichtige Infos & Voraussetzungen

Ja, du kannst deine Ausbildung auch für eine bestimmte Zeit unterbrechen. Dafür musst du aber deinen Ausbildungsbetrieb rechtzeitig informieren. Allerdings darf die Unterbrechung nicht länger als 10 Prozent der gesamten Ausbildungszeit betragen – ansonsten wird die Ausbildung als nicht bestanden gewertet. Wenn du deine Ausbildung unterbrechen möchtest, ist es wichtig, dass du deinen Ausbildungsbetrieb vorher darüber informierst. Er muss in jedem Fall den Grund für die Unterbrechung akzeptieren. Um dies zu prüfen, wird der besondere Charakter des Ausbildungsverhältnisses berücksichtigt. Wenn die Unterbrechung für eine bestimmte Zeit gewünscht ist, müssen beide Seiten eine schriftliche Vereinbarung treffen.

Krank: Reha-Maßnahme oder Erwerbsminderungsrente bei 78 Wochen

Solltest Du länger als 78 Wochen krank sein, solltest Du einen Antrag auf eine Reha-Maßnahme oder Erwerbsminderungsrente bei Deiner Krankenkasse stellen. Nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung, wird Dir noch für 72 Wochen weiterhin Krankengeld ausgezahlt. Falls nach Ablauf dieser Zeit die Erkrankung immer noch nicht überwunden ist, rate ich Dir, einen Antrag auf eine Reha-Maßnahme oder Erwerbsminderungsrente zu stellen. Diese Maßnahmen können Dir helfen, Deine Beschwerden zu lindern und wieder in den Arbeitsalltag zurückzukehren. Informiere Dich dazu am besten bei Deiner Krankenkasse über die nötigen Schritte.

Kann Krankheit zur Kündigung führen? Einschränkungen beachten!

Du fragst dich, ob häufige oder lange Krankheiten zur Kündigung führen können? Grundsätzlich ja, aber es gibt Einschränkungen, die du beachten musst. Wenn du selbst für deine Arbeitsunfähigkeit verantwortlich bist, ist es deinem Lehrbetrieb möglich, den Lehrlingsvertrag aufzulösen. Dazu zählen zum Beispiel die Nichtbefolgung eines ärztlichen Verordnungen oder das Nichtbeachtung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Wenn du allerdings gesundheitlich angeschlagen bist, ist es wichtig, dass du dich schonst und nichts tust, was deiner Genesung schaden könnte. Daher solltest du vor allem in diesen Fällen darauf achten, die Anweisungen des Arztes einzuhalten und die ärztlichen Verordnungen zu befolgen. Auf diese Weise kannst du deine Arbeitsunfähigkeit rechtfertigen.

Dein Recht auf Geheimhaltung: Erkrankt und Arbeitgeber fragt nach?

Du bist erkrankt und dein Arbeitgeber fragt nach? Kein Problem, du musst nicht unbedingt Details preisgeben. Generell hast du als Arbeitnehmer das Recht, deine Daten und Informationen rund um deine Erkrankung vor dem Arbeitgeber geheim zu halten. In einigen Fällen kann es jedoch sinnvoll sein, deinem Chef einige Informationen bereitzustellen, damit er die Situation besser einschätzen kann. Dies ist jedoch völlig dir selbst überlassen. Wenn du dich also gefragt fühlst, musst du nicht antworten. Falls du dir aber sicher bist, dass dein Arbeitgeber ein verständnisvolles Verhältnis zu dir pflegt und du ihm mitteilen möchtest, was los ist, kannst du dies gerne tun. Aber behalte immer im Hinterkopf, dass du keinesfalls dazu verpflichtet bist.

Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses: Wichtige Infos

Du kannst das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist kündigen oder gekündigt werden. In beiden Fällen muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Laut § 22 Berufsbildungsgesetz ist es nicht notwendig Gründe für die Kündigung anzugeben. Allerdings ist es empfehlenswert, dass du dich mit deinem Ausbildungsbetrieb im Vorfeld ausführlich über die Kündigung unterhältst, damit du ein gutes Verhältnis zu deinem Ausbilder bewahren kannst.

Maximal 3 Kalendertage Fehlen: Arbeitsrecht beachten!

Du darfst laut Arbeitsrecht maximal drei Kalendertage ohne ärztliches Attest fehlen. Sollte die Krankheit länger andauern, solltest Du unbedingt ein Attest beim Arzt vorlegen, um weiterhin abgesichert zu sein. Es ist wichtig, dass Du die Regeln einhältst, denn ansonsten kann es zu Problemen mit dem Arbeitgeber kommen. Wenn Du also krank bist, ist es unerlässlich, dass Du Dich an die vorgegebenen Richtlinien hältst.

Zusammenfassung

Das kommt darauf an, wie lange du krank bist. Grundsätzlich gilt: Wenn du weniger als sechs Wochen krank bist, dann zählt die Zeit als Ausbildungszeit. Wenn du länger als sechs Wochen krank bist, dann musst du die verpasste Zeit nachholen. Daher solltest du auf jeden Fall mit deinem Ausbilder sprechen, wenn du länger als sechs Wochen krank bist, damit ihr eine Lösung findet.

Du solltest deinen Arbeitgeber umgehend auf deine Krankheit informieren, damit er weiß, wie lange du krank sein wirst. So hast du die Möglichkeit, deine Ausbildung auf dem Laufenden zu halten, ohne zu viel zu verpassen. Darüber hinaus solltest du auch die Einzelheiten des Krankenstandes mit deinem Arbeitgeber besprechen, um eine reibungslose und gesunde Rückkehr an deinen Arbeitsplatz zu gewährleisten.

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