Hey! Hast du dir schon mal Gedanken gemacht, wie lange du krank sein darfst, ohne einen Krankenschein vorzulegen? Oft stellt sich die Frage, wie lange man krank sein darf, ohne dass es Konsequenzen hat. In diesem Artikel beantworten wir die Frage und erklären dir, was du beachten musst.
Du kannst ohne einen Krankenschein maximal 3 Tage krank sein. Wenn du länger krank bist, musst du einen Krankenschein von deinem Arzt vorlegen.
Drei Tage krank ohne Krankenschein: Ein Blick auf das Entgeltfortzahlungsgesetz
Du bist krank und hast keinen Krankenschein? Kein Problem! Laut Entgeltfortzahlungsgesetz kannst du dir bis zu drei Tage im Jahr ohne Krankschreibung nehmen. Das gilt vorausgesetzt, dass dein Arbeitsvertrag keine Klausel enthält, die etwas Anderes festlegt. Wenn du länger krank bist, ist ein Krankenschein unbedingt erforderlich, ansonsten hast du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Also überlege gut, ob es sich wirklich lohnt, drei Tage ohne Krankenschein zu nehmen. Nicht vergessen: Eine rechtzeitige Meldung beim Arbeitgeber ist trotzdem nötig!
Arbeitnehmerpflicht laut EFZG: Rechtzeitiges Einreichen eines Attests
Du als Arbeitnehmer hast laut § 5 Abs 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) eine Pflicht, deinen Arbeitgeber ab dem ersten Tag deiner Arbeitsunfähigkeit über eine ärztliche Bescheinigung zu informieren. Damit dein Arbeitgeber deine Entgeltfortzahlung rechtlich abgesichert ist, kann er von dir verlangen, dass du ein Attest einreichst. Das Attest muss deine Arbeitsunfähigkeit bestätigen und wird von deinem Arzt ausgestellt. Wichtig ist, dass du das Attest rechtzeitig vorlegst, damit dein Arbeitgeber sicher sein kann, dass du nicht vorsätzlich arbeitsunfähig bist.
Wie lange darf ich ohne Attest zu Hause bleiben?
Du fragst dich, wie lange du ohne Attest zu Hause bleiben darfst? Das regelt in erster Linie dein Arbeits- oder Tarifvertrag. Falls dort nichts festgelegt ist, greift das Entgeltfortzahlungsgesetz. Laut diesem darfst du ohne ein ärztliches Attest maximal drei Kalendertage zu Hause bleiben. Solltest du länger nicht arbeiten können, benötigst du in jedem Fall ein Attest. Nur so kannst du sicherstellen, dass du weiterhin dein Gehalt erhälst.
3 Tage Arbeit fernbleiben ohne Ärztliches Attest
Du darfst ohne ärztliches Attest maximal drei Kalendertage der Arbeit fernbleiben. Solltest Du länger als drei Tage ausfallen, ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) erforderlich. Hierbei gilt die drei Tage Frist, d.h. innerhalb von drei Tagen musst Du eine AU vorlegen. Solltest Du nicht rechtzeitig eine AU vorlegen, kann das Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist daher ratsam, die AU rechtzeitig zu beantragen.
Rechtzeitig Krankmelden: Vermeide Abmahnung & Kündigung
Du solltest Dich unbedingt rechtzeitig krankmelden, wenn Du krank bist. Dein Chef kann Dir eine Abmahnung geben, wenn Du Dich nicht oder verspätet meldest. Es ist wichtig, dass Du Dich so schnell wie möglich krankmeldest, da es bei häufigem oder verspätetem Krankmelden sogar zu einer Kündigung kommen kann. In einigen Fällen kann eine Abmahnung schon bei der ersten verspäteten Krankmeldung ausgesprochen werden. Du solltest Dich also unbedingt an die Regeln halten, um Ärger zu vermeiden.
Krankschreibung für leichte Atemwegserkrankungen
Du leidest an einer leichten Atemwegserkrankung und möchtest zuhause bleiben? Dann kannst Du dich telefonisch krankschreiben lassen. Die Krankschreibung ist dabei bis zu sieben Tage gültig. Auf diese Weise kannst Du den Verlauf der Erkrankung besser verfolgen und mögliche weitere Schritte einleiten. Wichtig ist, dass Du regelmäßig den Kontakt zu Deinem Arzt aufrechterhältst, um den Erkrankungsverlauf besser beurteilen zu können. Der Arzt kann Dir auch dabei helfen, weitere Maßnahmen einzuleiten und eventuell eine andere Behandlung zu starten. Wenn Du deine Krankheit ernst nimmst und den Rat des Arztes befolgst, kannst Du eine Verschlechterung Deines Zustands vermeiden und eine vollständige Genesung erreichen.
Rückwirkende Krankschreibungen: Wann können sie ausgestellt werden?
Du hast plötzlich Kopf- oder Bauchschmerzen und kannst nicht mehr arbeiten? Dann ist es wichtig zu wissen, dass rückwirkende Krankschreibungen nur im Ausnahmefall ausgestellt werden. Trotzdem solltest Du schnellstmöglich zu einem Arzt gehen, um eine Diagnose zu erhalten. Denn die behandelnden Mediziner:innen sind dazu angehalten, den Einzelfall genau zu prüfen. Allerdings kann eine Arbeitsunfähigkeit nur maximal für drei Kalendertage vor dem ersten Arztbesuch rückwirkend bescheinigt werden. Wichtig ist es auch, dass Du beim Arzt alle Symptome und Beschwerden angeben solltest, sodass eine entsprechende Behandlung möglich ist.
Krankmeldung: Richtig informieren & ärztliches Attest verlangen
Du hast einen Tag krank gemeldet und überlegst, wie du das deinem Chef am besten mitteilst? Keine Sorge, es ist ganz einfach. Es besteht grundsätzlich eine Mitteilungspflicht, dass du krank bist. Das kannst du deinem Chef persönlich, per Telefon oder auch per E-Mail mit einer Krankmeldung mitteilen. Auch wenn du nur einen Tag krank bist, solltest du diese Mitteilungspflicht unbedingt einhalten. So bist du auf der sicheren Seite und kannst deinem Chef die notwendigen Informationen zukommen lassen. Solltest du mehrere Tage krank sein, kannst du auch ein ärztliches Attest verlangen, um deine Krankheit zu bestätigen.
Krankheit melden: Informiere Deinen Arbeitgeber!
Du solltest Deine Arbeitsunfähigkeit unbedingt melden, wenn Du krank bist. Warte dabei nicht bis zum dritten Tag, sondern mache es gleich am ersten Tag. Hast Du kein Attest, solltest Du auf keinen Fall einfach bei der Arbeit fehlen. Dann hast Du keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Der Arbeitgeber wird Dir in diesem Fall kein Gehalt oder Lohn bezahlen. Informiere also Deinen Arbeitgeber unbedingt, wenn Du aufgrund einer Erkrankung nicht zur Arbeit kommen kannst.
Wie viele kranke Tage darfst Du ohne Konsequenzen?
Du fragst Dich, wie viele kranke Tage Du ohne Konsequenzen Deines Arbeitgebers hinnehmen musst? Grundsätzlich kann Dein Arbeitgeber bis zu 30 fehlende Tage pro Jahr tolerieren. Bei mehr als 30 Tagen (also 6 Wochen) im Jahr, wird die Abwesenheit als unzumutbar angesehen und kann Konsequenzen nach sich ziehen. Allerdings sind Arbeitgeber in der Lage, kranke Tage bei Ausübung ihrer Ermessenspielräume zu berücksichtigen. Daher ist es wichtig, dass Du bei längerer Krankheit schnellstmöglich Deinen Arbeitgeber kontaktierst und über Deinen Gesundheitszustand informierst. Nur so kann geregelt werden, wie die Abwesenheit im Einzelfall behandelt wird.
Entgeltfortzahlung ab Erstem Krankheitstag in Deutschland
In Deutschland gibt es grundsätzlich keine Karenztage. Stattdessen sieht das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) eine Entgeltfortzahlung ab dem ersten Krankheitstag vor (§ 3 Abs 1 S 1 EFZG). Das heißt, dass Du als Arbeitnehmer vom ersten Tag Deiner Krankheit an weiterhin Dein volles Gehalt erhältst. Diese Regelung kommt Dir zugute, denn Du musst Dich in Deiner Erkrankungssituation nicht zusätzlich über finanzielle Einbußen Sorgen machen.
Umlage U1: Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer – Was Unternehmen wissen müssen
Du musst als Arbeitgeber im Falle einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit Deines Mitarbeiters sechs Wochen lang Lohn bzw. Gehalt zahlen. Unternehmen, die weniger als 30 Vollzeit-Beschäftigte haben, müssen die Umlage U1 an die Krankenkasse zahlen, die dann den Großteil der Entgeltfortzahlung übernimmt. In der Regel liegt die Erstattung zwischen 40 und 80 Prozent. Auch wenn diese Pflicht für Unternehmen mit einer geringeren Anzahl an Mitarbeitern nicht immer leicht zu erfüllen ist, solltest Du als Arbeitgeberin in jedem Fall darauf achten, dass Deine Mitarbeiter ihren Anspruch auf Lohnfortzahlung gewährt bekommen.
Krankgeschrieben – Arbeitgeber kann Konsequenzen drohen!
Du denkst, wenn du keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgibst, hast du keine ernsthaften Konsequenzen zu befürchten? Irrtum! Dein Arbeitgeber hat mehrere Möglichkeiten, um dir das zu vergelten. Zum Beispiel hat er das Recht, dir das Gehalt zu streichen oder dich sogar abzumahnen. Das kann zu kostspieligen Folgen für dich führen. Deshalb lohnt es sich, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei deinem Arzt einzuholen und deinem Arbeitgeber vorzulegen. So kannst du sichergehen, dass du auch wirklich für die Zeit, in der du krankgeschrieben bist, abgesichert bist.
Neues Verfahren: Krankschreibung einfacher & sicherer für Arbeitnehmer
Mit dem neuen Verfahren entfallen lästige Schritte für Arbeitnehmer: Sie müssen nicht mehr die Krankschreibung an Krankenkasse und Arbeitgeber übermitteln. Denn jetzt übernimmt das die Arztpraxis direkt elektronisch und übermittelt sie an die gesetzliche Krankenkasse. Von dort kann der Arbeitgeber sie dann abrufen. Dadurch wird für Arbeitnehmer viel Zeit und Aufwand gespart. Außerdem ist das neue Verfahren sehr zuverlässig und sicher.
Konsequenzen von Pflichtverstößen bei der Arbeit: Abmahnung, Kündigung und mehr
Du hast als Arbeitnehmer eine bestimmte Verhaltensweise, die von deinem Arbeitgeber gefordert wird. Wenn du diese nicht einhältst, kann es zu Sanktionen kommen. Meistens werden solche Sanktionen im Rahmen einer Abmahnung ausgesprochen, aber auch eine Kündigung ist möglich. Bei besonders gravierenden Pflichtverstößen können solche Sanktionen auch bei Krankfeiern mit Ansage ausgesprochen werden. In diesem Fall ist es besonders wichtig, dass du deinem Arbeitgeber alle relevanten Informationen über dein Fehlen mitteilst, damit er eine fundierte Entscheidung treffen kann. Andernfalls können schwerwiegende Konsequenzen drohen, die sich auf deine berufliche Zukunft auswirken können. Daher ist es wichtig, dass du deinem Arbeitgeber alle relevanten Informationen zur Verfügung stellst, und auch die Gründe, warum du nicht zur Arbeit erscheinen konntest.
Krankschreibung rechtzeitig einreichen: Feiertage berücksichtigen
Du musst deine Krankschreibung deinem Arbeitgeber spätestens nach dem dritten Krankheitstag vorlegen. Dabei ist zu beachten, dass auch das Wochenende und gesetzliche Feiertage mit eingerechnet werden. Solltest du also beispielsweise am Mittwoch krank werden, müsstest du deine Krankschreibung bis zum Samstag einreichen. Es ist daher wichtig, dass du deinen Arbeitgeber schnellstmöglichst über deine Erkrankung informierst, damit du nicht in Verzug gerätst.
Muss man nach ursprünglicher Krankmeldung Montag zum Arzt?
Du fragst dich: Muss ich bei einer ursprünglichen Krankmeldung bis Freitag, wenn ich noch nicht wieder gesund bin, erst am Montag wieder zum Arzt? Die Antwort lautet: Ja, nach der aktuellen Regelung muss man bis zur Lückenlosen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am Montag zum Arzt, da Samstag und Sonntag für diese Bescheinigung nicht mitgezählt werden. Daher solltest du für eine möglichst schnelle Genesung alle notwendigen Schritte in die Wege leiten, um bald wieder gesund und fit zu sein.
Krankgeschrieben: Muss ich Samstag eine Krankmeldung holen?
Du hast bis Freitag krankgeschrieben und fragst dich, ob du am Samstag eine Krankmeldung holen musst? Nein, Samstag zählt nicht als Werktag. Du musst also erst am Montag zu deinem Arzt gehen, um eine Krankmeldung zu bekommen. Allerdings solltest du beachten, dass du den Arztbesuch unbedingt einhalten musst, um eine weitere Krankmeldung zu bekommen. Andernfalls kann es zu Problemen mit dem Arbeitgeber kommen.
Wann muss ich mein Attest beim Arbeitgeber vorlegen?
Du hast Dich erkrankt und fragst Dich, wann Du Deine Krankschreibung beim Arbeitgeber vorlegen musst? Im Normalfall solltest Du Deinem Arbeitgeber das Attest spätestens am nächsten Tag nach der Erkrankung vorlegen, wenn die Krankheit länger als drei Tage andauert. Natürlich kann das aber auch anders geregelt sein – lies dazu am besten Deinen Arbeitsvertrag durch. Falls Du unsicher bist, kannst Du aber auch Deinen Arbeitgeber direkt kontaktieren.
Krankheitsfall: Kontaktiere deine Arztpraxis, um deine elektronische Krankschreibung zu bekommen
Statt deine Versichertenkarte vorzulegen, kannst du deiner Arztpraxis am Telefon deine Versichertennummer und den Namen deiner Krankenkasse nennen. Normalerweise erhalten wir deine elektronische Krankschreibung dann direkt von deiner Arztpraxis. Möglicherweise musst du bei deiner Arztpraxis aber nachfragen, ob sie die Möglichkeit haben, die Krankschreibung elektronisch zu übermitteln. Sollte das nicht möglich sein, kannst du die Krankschreibung auch per Post an uns schicken.
Schlussworte
Du darfst nicht länger als 3 Tage krank sein, ohne einen Krankenschein vorzulegen. Nach 3 Tagen musst Du eine ärztliche Bescheinigung einreichen, um weitere Krankschreibungen zu erhalten. Es ist wichtig, dass Du die Regeln einhältst, weil sonst Dein Arbeitgeber eventuell nicht akzeptiert, dass Du krank bist und Du deinen Anspruch auf Lohnfortzahlung verlierst.
Du solltest nicht länger als drei Tage ohne Krankenschein krank sein, da du ansonsten möglicherweise Probleme mit deinem Arbeitgeber bekommst. Wenn du länger krank bist, ist es daher wichtig, dass du einen Krankenschein bei deinem Arzt einreichst, um deine Krankheit zu bestätigen.