Wie lange darf man in der Ausbildung krank sein? Checkliste für eine erfolgreiche Genesung!

Ausbildung Krankschreibung Dauer

Hallo! In diesem Artikel geht es darum, wie lange du in deiner Ausbildung krank sein darfst. Natürlich ist es nicht gerade schön, wenn du krank bist, aber es ist auch ein Teil des Lebens und manchmal kann man nicht anders. Doch wie lange darf man krank sein, ohne Probleme zu bekommen? Wir werden es dir hier erklären. Also, lass uns loslegen!

In der Ausbildung kannst du gesetzlich maximal 6 Wochen krank sein, bevor dich dein Arbeitgeber abmahnen oder sogar fristlos kündigen kann. Allerdings kann es sein, dass dein Arbeitgeber eigene Regelungen hat. Wenn du länger als die 6 Wochen krank bist, solltest du dich sofort an deinen Arbeitgeber wenden und eine schriftliche Erklärung abgeben, warum du länger fehlen wirst.

Azubi: Wie oft darf man maximal krank sein? – 10% Ausbildungszeit

Du fragst dich, wie oft du als Azubi krank sein darfst? Es gibt leider keine gesetzliche Regelung, aber es gibt eine Faustregel: Wenn du eine dreijährige Ausbildung machst, solltest du nicht mehr als 66 Tage krank sein. Das sind 10 Prozent deiner Ausbildungszeit. Wenn du öfter krank wirst, kann es sein, dass du deine Ausbildung nicht bestehst. Es lohnt sich also, so gut es geht gesund zu bleiben und seinem Körper etwas Gutes zu tun. Mach regelmäßig Sport und achte auf eine gesunde Ernährung – dann steht deiner erfolgreichen Ausbildung nichts mehr im Wege!

Krank im Jahr 2021? Nicht allein – 11,2 Krankheitstage

Du bist 2021 krank gewesen? Dann gehörst du nicht allein dazu. Laut dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) waren ArbeitnehmerInnen in Deutschland im vergangenen Jahr durchschnittlich 11,2 Arbeitstage krank gemeldet. Das ist ein leichter Anstieg gegenüber dem Jahr 2019 – hier waren es noch 10,9 Krankheitstage. Wissenschaftler gehen davon aus, dass dieser moderate Anstieg unter anderem auf das Ausbleiben größerer Grippe- und Erkältungswellen infolge der Maskenpflicht und der Abstandsregeln zurückzuführen ist. Auch die ausgeprägte Homeoffice-Kultur hat dazu beigetragen, dass sich die Menschen weniger anstecken. Wenn du krank bist, solltest du unbedingt zuhause bleiben und dich auskurieren. Denn nur so kannst du wieder gesund werden und deinem Arbeitgeber nicht länger fehlen.

Krankheitsbedingte Fehltage 2018 auf 19,9 Tage gestiegen

Laut einer Analyse der AOK fehlten Beschäftigte 2018 fast drei Tage häufiger als noch zehn Jahre zuvor. Damit ist die Zahl der krankheitsbedingten Fehltage im vergangenen Jahr auf durchschnittlich 19,9 Tage gestiegen, nachdem sie in den Jahren 2016 und 2017 stagniert hatte. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer*innen im Schnitt fast eine ganze Arbeitswoche pro Jahr aufgrund von Krankheit fehlten. Die AOK bezeichnete die Entwicklung als besorgniserregend und appellierte an Arbeitgeber*innen, mehr auf die Gesundheit der Beschäftigten zu achten. Insbesondere forderte sie eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, mehr Ausgleichsmaßnahmen zur Stressbewältigung sowie eine verstärkte Prävention. Nur so könne die Zahl der Fehltage wieder gesenkt werden.

Fehlende Ausbildungszeit für Abschlussprüfung: 10% Grenze, Ausnahmeregelungen?

Du hast bald deine Abschlussprüfung vor der Tür und dir fehlen noch ein paar Wochen an Ausbildungszeit? Keine Sorge, mit ein bisschen Glück wirst du trotzdem zur Prüfung zugelassen. Die Faustregel lautet, dass du nicht mehr als zehn Prozent (12-15 Wochen) an Ausbildungszeit verpasst haben darfst, um noch in die Prüfung zu kommen. Natürlich kannst du auch versuchen eine Ausnahmeregelung zu bekommen, falls deine Ausbildungszeit doch etwas mehr beträgt als diese zehn Prozent. Wichtig ist, dass du dich möglichst schnell an deinen Ausbildungsbetrieb oder deine zuständige Berufsschule wendest und dich über die Möglichkeiten informierst. Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit, dass du trotz der fehlenden Ausbildungszeit zur Prüfung zugelassen wirst. Alles Gute!

 Ausbildungskrankheit: Wie lange soll man sich ausruhen?

Auszubildende: Regeln für Krankheiten beachten & Zukunft vorbereiten

Du als Auszubildende solltest dir bewusst sein, dass du nicht jedes Mal krank werden darfst, wenn du mal keine Lust auf Arbeit hast. Wenn du länger als 3 Tage krank bist, musst du deinem Ausbildungsbetrieb ein ärztliches Attest vorlegen. Solltest du mehrmals unentschuldigt fehlen oder deine Krankheit vortäuschen, kann das zu einer Abmahnung oder sogar zur Kündigung führen. Deshalb ist es wichtig, dass du deinen Ausbildungsbetrieb im Krankheitsfall immer rechtzeitig informierst. Auch wenn es dir schwerfällt, solltest du versuchen, die Ausbildung möglichst konstant durchzuziehen. Immerhin bist du ausgebildet, um deine Zukunft vorzubereiten – und dafür lohnt es sich, ein paar Anstrengungen auf sich zu nehmen.

Kann ich im Krankenstand gekündigt werden? Leider JA

Kann ich im Krankenstand gekündigt werden? Leider ja, denn du hast keinen speziellen Schutz, wenn du krank bist. Du musst also dieselben Kündigungsfristen und -termine einhalten wie im normalen Arbeitsalltag. Allerdings kann es sein, dass dein Arbeitgeber dir auch in einer solchen Situation eine längere Kündigungsfrist einräumt, um dir die Rückkehr ins Berufsleben zu erleichtern. Es kann also lohnenswert sein, deinen Arbeitgeber um eine Verlängerung der Kündigungsfrist zu bitten.

Nicht mehr als 30 Tage Krankheit: Kündigung verhindern

Du solltest immer darauf achten, dass du nicht mehr als 30 Tage im Jahr krank bist. Wenn du doch länger krank bist, kann es zu einer Kündigung kommen. Auch wenn du häufig kurzfristig erkrankst, kann es zu einer Kündigung kommen. Besonders wenn die Erkrankungen länger andauern, ist eine Kündigung wahrscheinlich. Sei also immer vorsichtig und versuche, deine Arbeitsunfähigkeit so kurz wie möglich zu halten. Auf diese Weise kannst du eine Kündigung vermeiden.

BBiG: Fristlose Kündigung Ausbildungsvertrag nur aus wichtigem Grund

Nach der Probezeit kann es Dir als Auszubildendem nur aus wichtigem Grund erlaubt sein, Dein Ausbildungsverhältnis fristlos zu kündigen. Dies besagt § 22 Abs 2 Nr 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Ein ordentliches Beenden des Vertrags ist nicht möglich. Selbst, wenn Du und Dein Ausbildungsbetrieb eine solche Kündigung vereinbaren würdet, so wäre sie nicht wirksam. Allerdings kannst Du Dein Ausbildungsverhältnis zu einem bestimmten Termin beenden, wenn Dein Ausbildungsbetrieb hierzu seine Zustimmung gibt.

Fehlzeiten: So vermeidest du Probleme mit dem Arbeitgeber

Du als Arbeitnehmer solltest dir im Klaren sein, dass Unternehmen auch in Bezug auf Fehlzeiten bestimmte Grenzen haben. Bis zu 30 Fehltage pro Jahr sind in Ordnung, aber wenn du mehr als sechs Wochen am Stück krank bist oder mehrere Jahre hintereinander mehr als 30 Fehltage hast, kann das für deinen Arbeitgeber ein Problem werden. Es ist also wichtig, dass du versuchst, zu vermeiden, über einen längeren Zeitraum hinweg häufig krank zu sein. Sprich mit deinem Arzt und deinem Arbeitgeber über Wege, wie du deine Gesundheit besser schützen kannst. Hierbei kann es sich lohnen, deinen Arbeitgeber in die Präventionsmaßnahmen miteinzubeziehen. Vielleicht gibt es einen Betriebsarzt, der dir bei der Umsetzung solcher Maßnahmen helfen kann.

Klassenkonferenz entscheidet über unentschuldigte Fehltage im Zeugnis

Die Klassenkonferenz entscheidet darüber, ob unentschuldigte Fehltage im Zeugnis vermerkt werden. Ausgenommen davon ist das Abschlusszeugnis. Jede*r Lehrkraft erfasst die Anwesenheit und die Verspätungen der Schüler*innen in ihren Stunden im Klassenbuch. Dazu notiert sie oder er die einzelnen Verspätungen in Minuten. So kann immer kontrolliert werden, wer zu spät zur Schule kommt. Das ist wichtig, um nicht nur die Anwesenheit zu überprüfen, sondern auch die Pünktlichkeit der Schüler*innen zu gewährleisten.

 Krankheit während der Ausbildungszeit – Regelungen und Vorschriften

Krankheitsbedingte Fehlzeiten in der Ausbildung: Bis zu 10% erlaubt?

Du hast ein paar Tage krankgeschrieben und fragst dich, wie viel Fehlzeiten in deiner Ausbildung normal sind? Zunächst einmal können krankheitsbedingte Fehlzeiten in der Ausbildung durchaus vorkommen und bis zu einem gewissen Maße normal sein. Allerdings gibt es hierfür keine gesetzliche Regelung. Obwohl es keine exakte Grenze gibt, wird als Faustregel oft die 10-Prozent Marke herangezogen, d.h. du darfst nicht mehr als 10 Prozent deiner Ausbildungszeit fehlen. Wenn du also eine 3-jährige Ausbildung hast, darfst du nicht mehr als 36 Tage krank sein. Allerdings gibt es hierbei keine Garantie, dass deine Ausbildungsstelle nicht auch schon bei weniger Fehlzeiten schlechte Laune bekommt und dir eventuell droht, die Ausbildung abzubrechen. Falls du also krank wirst, solltest du immer versuchen, deine Ausbildungsstelle rechtzeitig zu informieren und die Fehlzeiten so gering wie möglich zu halten.

Maximale Fehlzeiten in einer 3-jährigen Ausbildung: 70 Tage

Du hast eine Ausbildung begonnen und fragst dich, wie viele Fehlzeiten du haben darfst? Grundsätzlich gilt: Bei einer dreijährigen Ausbildung solltest du nicht mehr als 10% der Arbeitstage verpassen. Dies entspricht etwa 220 Arbeitstagen pro Jahr – davon sind maximal 70 Tage Fehlzeiten zuzüglich Urlaubstagen, die die Industrie- und Handelskammer (IHK) ohne besondere Prüfung toleriert. Solltest du also mehr als 70 Tage verpassen, kann es sein, dass du zusätzliche Prüfungen ablegen musst.

Reha-Maßnahmen & Erwerbsminderungsrente bei langer Erkrankung

Es ist leider häufig der Fall, dass eine Erkrankung länger als 78 Wochen andauert. In einem solchen Fall solltest Du Dich an Deine Krankenkasse wenden. Diese wird Dich dann aufgefordert, einen Antrag auf Reha-Maßnahmen sowie eine Erwerbsminderungsrente zu stellen. Diese beiden Maßnahmen sind wichtig, um Deinen Lebensunterhalt sicherzustellen, wenn Deine Erkrankung länger andauert.

Bei einer Reha-Maßnahme erhältst Du eine finanzielle Unterstützung, um Deinen Alltag zu meistern, während eine Erwerbsminderungsrente Dir eine monatliche Rente zukommen lässt, wenn Dich Deine Erkrankung daran hindert, weiter zu arbeiten. Die Krankenkasse wird Dich dabei unterstützen, die notwendigen Anträge auszufüllen und sich um die notwendigen Unterlagen zu kümmern, damit Du die Leistungen schnellstmöglich erhältst.

Mehr als 10% Fehlzeiten? Anerkennung trotzdem möglich!

Du hast eine Ausbildung abgeschlossen und hast mehr als 10 % Fehlzeiten? Kein Problem! Denn bei einem Zulassungsanspruch besteht trotz höherer Fehlzeiten die Möglichkeit, dass deine Ausbildung anerkannt wird. Das gilt, wenn du das Ausbildungsziel erreicht hast oder deine Leistungen dies rechtfertigen. Oftmals ist die Berücksichtigung von gleichwertigen Leistungen in anderen Ausbildungsbereichen ein Weg, der zu einer Anerkennung führt. Sprich am besten mit deinem Ausbilder oder deinem Ausbildungsbetrieb. Dort bekommst du bestimmt Unterstützung und kannst deine Chancen auf eine Anerkennung deiner Ausbildung erhöhen.

Lehrverhältnis auflösen: Möglichkeiten und Tipps

Du hast Probleme mit deinem Lehrverhältnis und möchtest deine Ausbildung beenden? Dann kannst du in manchen Fällen das Lehrverhältnis auflösen. Wenn dir zum Beispiel das Lehrlingseinkommen vorenthalten wird, die Arbeitszeiten überschritten werden oder die Ausbildung mangelhaft ist, dann besteht die Möglichkeit, das Lehrverhältnis schriftlich aufzulösen. Dazu brauchst du die Unterschrift deiner Eltern. Wenn du also das Gefühl hast, dass du das Lehrverhältnis nicht weiterführen möchtest, dann kannst du einen Ausstieg aus der Ausbildung in Erwägung ziehen. Überlege dir aber genau, was du tust und hol dir Rat bei deinen Eltern oder einer Beratungsstelle.

Antrag auf Zulassung zur mündlichen Prüfung: Berichtsheft einreichen

Beim Antrag auf Zulassung zur mündlichen Prüfung musst du dein Berichtsheft / Ausbildungsnachweis einreichen. Damit kann der Prüfungsausschuss beurteilen, ob du alle Voraussetzungen für die Prüfung erfüllst. Du brauchst das Berichtsheft allerdings nicht zur Prüfung mitzubringen. Es reicht, wenn es bei der Zulassung eingereicht wurde. Aufgrund des Berichtshefts kannst du auch ein Zertifikat beantragen, das belegt, dass du die Prüfung erfolgreich abgeschlossen hast.

Krankheitstage in der Berufsausbildung: Wie du sie im Blick behältst

Du weißt, dass dein Betrieb die Krankheitstage an die Kammer melden muss, wenn du eine Berufsausbildung machst. Damit soll sichergestellt werden, dass du dein Ausbildungsziel auch erreichst. Denn wenn du zu viele Krankheitstage hast, kann es passieren, dass du dein Ausbildungsziel nicht erreichen kannst. Daher ist es wichtig, dass du die Anzahl der Krankheitstage im Blick hast. Des Weiteren ist es natürlich auch wichtig, dass du dich ausreichend erholst, damit du deine Ausbildung erfolgreich abschließen kannst.

Ausfallkosten pro Mitarbeiter: Wie Unternehmen finanzielle Risiken minimieren

Je nach Unternehmen und Position können die täglichen Ausfallkosten für einen Mitarbeiter, der arbeitsunfähig ist, eine erhebliche Summe betragen. Laut einer Untersuchung der Versicherungsgesellschaft Allianz beträgt der durchschnittliche Ausfall pro Tag und Mitarbeiter rund 400 Euro. Diese Kosten resultieren aus den nicht erbrachten Leistungen, den Kosten für Ersatzkräfte und den Verlusten, die durch weggefallene Produktivität entstehen. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen sich auf mögliche Ausfälle vorbereiten, um einen wirtschaftlichen Schaden zu vermeiden. Eine Möglichkeit, sich auf solche Situationen einzustellen, ist ein professionelles Krankenversicherungsmanagement, das Möglichkeiten bietet, Kosten zu senken und finanzielle Risiken zu minimieren.

Krankheitsfall im Lehrjahr: Lehrlingsgesetz schützt Lehrlinge

Wenn du krank bist und an der Arbeitsleistung verhindert bist, bist du durch das Lehrlingsgesetz geschützt. Im ersten Lehrjahr hast du dann Anspruch auf 8 Wochen volles Lehrlingseinkommen und für weitere 4 Wochen einen Teilbetrag in der Höhe des Unterschieds zwischen dem vollen Lehrlingseinkommen und dem Krankengeld, das du von der Krankenkasse erhalten würdest. Wenn du länger als 12 Wochen krank wirst, besteht die Möglichkeit, deinen Lehrvertrag zu verlängern. In diesem Fall ist es wichtig, dass du deinen Lehrmeister oder deine Lehrmeisterin darüber informierst.

Ver- und Entsorgung: 32,5 Fehltage pro Jahr – Warum Erholungstage wichtig sind

Du hast es vielleicht schon bemerkt: 2018 nahmen die Berufsgruppen aus den Bereichen Ver- und Entsorgung sowie Straßen- und Tunnelwärter den Spitzenplatz bei den Krankheitstagen ein. Mit 32,5 Fehltagen pro Jahr lagen sie an erster Stelle, gefolgt von den Straßen- und Tunnelwärtern mit 31,4 Fehltagen und den Berufen aus der industriellen Gießerei mit 30 Fehltagen. Daher ist es umso wichtiger, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine ausreichende Anzahl an Urlaubstagen und Erholungstage geben, um sicherzustellen, dass sie sich ausreichend erholen können und fit bleiben. Ein gesundes Arbeitsumfeld, das Mitarbeitern eine angemessene Erholung ermöglicht, ist ein wesentlicher Bestandteil für die Erhaltung der Motivation und Produktivität.

Zusammenfassung

Es kommt ganz darauf an, wie schwer deine Erkrankung ist. Grundsätzlich ist es aber so, dass du in der Ausbildung nur so lange krank sein darfst, wie es für deine Genesung notwendig ist. Wenn du länger als sechs Wochen krank bist, kann es sein, dass der Ausbildungsbetrieb eine ärztliche Bescheinigung verlangt, die den Ausfall erklärt. Wenn du länger als sechs Monate krank bist, kann es sein, dass dein Ausbildungsverhältnis aufgelöst wird. Wenn du dir also unsicher bist, solltest du unbedingt deinen Arzt konsultieren und deinen Ausbildungsbetrieb informieren.

Du kannst während der Ausbildung krank sein, allerdings solltest du die Anzahl der Ausfalltage im Blick behalten, um deine Ausbildung nicht zu gefährden. Auch solltest du deine Ausbildungsstelle rechtzeitig über dein Krankheitsbild informieren.

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