Wie lange darf man höchstens in der Ausbildung krank sein? Finde hier die Antwort!

Maximal dauer Krankheit während einer Ausbildung

Hey! Kennst du das auch? Man ist krank und fragt sich, wie lange man eigentlich noch krank sein darf, wenn man in Ausbildung ist. Nicht jeder weiß darauf eine Antwort, also machen wir uns gemeinsam auf die Suche nach der richtigen Antwort. In diesem Artikel werfen wir einen Blick darauf, wie lange man in der Ausbildung höchstens krank sein darf. Also, lass uns loslegen!

Du darfst in der Ausbildung höchstens drei Tage am Stück krank sein. Wenn du länger als drei Tage krank bist, musst du ein ärztliches Attest vorlegen. Wenn du öfter krank bist, solltest du unbedingt deinen Ausbilder oder deine Ausbilderin informieren, damit sie eine Lösung finden, die für alle passt.

Grenzen der Fehlzeiten in einer Ausbildung: Max. 66 Tage

Du solltest auf keinen Fall mehr als zehn Prozent der Ausbildungszeit fehlen. In einer dreijährigen Ausbildung bedeutet das, dass du nicht mehr als 66 Tage fehlen darfst, bzw. nicht mehr als 22 Tage pro Ausbildungsjahr. Wenn du mehr als 66 Tage fehlst, ist deine Zulassung gefährdet. Daher ist es wichtig, dass du deine Fehlzeiten im Blick behältst und schon im Vorfeld versuchst, diese zu vermeiden. Solltest du doch einmal krank werden, ist es umso wichtiger, dass du deine Ausbildungsstelle frühzeitig informierst.

Krank im Jahr 2021? 11.2 Tage Krankheitstage in Deutschland

Du bist 2021 erstmals krank geschrieben worden? Keine Sorge, du bist nicht allein. Deutschlandweit waren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer statistisch gesehen 11,2 Tage krank gemeldet. Dies entspricht einem leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahr (+ 0,3 Krankheitstage). Dieser erhöhte Krankheitsstand ist wahrscheinlich auf das Ausbleiben von Grippe- und Erkältungswellen infolge der Maskenpflicht und Abstandsregeln zurückzuführen. Es ist also durchaus normal, dass du dir eine Auszeit gönntest um zu genesen. Trotzdem solltest du unbedingt auf die Hygieneregeln achten, denn nur so kannst du einer Ansteckung vorbeugen. Wenn du dich nach dem Genesungsprozess wieder fit fühlst, kannst du deine Arbeit voller Energie wieder aufnehmen.

AOK: Kranke Arbeitnehmer mehr Fehltage – Arbeitgeber müssen handeln

Laut einer Untersuchung der AOK stieg die Anzahl der krankheitsbedingten Fehltage im Jahr 2018 im Vergleich zu 2008 um drei Tage an. Damit hat sich die Zahl der Fehltage gegenüber den vergangenen zwei Jahren sogar noch einmal erhöht. Im Durchschnitt fehlten Beschäftigte demnach 19,9 Tage pro Jahr. Die meisten Arbeitnehmer waren laut der AOK-Analyse vor allem wegen Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems und psychischer Störungen länger als zehn Tage krankgeschrieben. Diese Ergebnisse sollten für Arbeitgeber Anlass sein, auf ein gesundes Arbeitsumfeld zu achten und Mitarbeiter intensiver zu unterstützen. Denn ein gutes Betriebsklima und ein faires Miteinander tragen maßgeblich zur Gesundheit und Motivation der Beschäftigten bei.

Berufsgruppen mit höchsten Krankheitstagen 2018: Ver- und Entsorgung

Du bist krankgeschrieben und fragst dich, wie es anderen Berufsgruppen so ergeht? 2018 nahmen Arbeitnehmer aus den Bereichen Ver- und Entsorgung den Spitzenplatz bei den Krankheitstagen ein. Sie hatten im Schnitt 32,5 Fehltage pro Jahr. Es folgten die Straßen- und Tunnelwärter mit 31,4 Fehltagen und die Arbeitnehmer in der industriellen Gießerei mit 30 Fehltagen. Das ergab eine Studie der Bundesregierung. Diese Zahlen zeigen, dass in manchen Berufen ein deutlich höheres Krankheitsrisiko besteht als in anderen. Deshalb ist es wichtig, dass du als betroffene Person auf deine Gesundheit achtest und rechtzeitig ärztliche Hilfe in Anspruch nimmst.

 Krankschreibung in Ausbildung – maximale Zeit?

Auszubildende: Krankengeld bei über 6 Wochen Krankheit

Du bekommst als Auszubildender Krankengeld, wenn Du länger als sechs Wochen krankgeschrieben bist. Der Betrag liegt dabei zwischen 70 Prozent deiner Brutto-Ausbildungsvergütung und maximal 90 Prozent deines Netto-Gehalts. Allerdings darfst Du das Krankengeld nur 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beziehen, sofern die Krankheit bzw. die Krankheitsursache dieselbe ist. Daher ist es wichtig, dass Du dich regelmäßig untersuchen lässt und deinem Arzt alle relevanten Informationen mitteilst.

Krankengeld berechnen: 70% Brutto & 90% Netto, aber nicht mehr als Höchstbetrag

Du hast eine Erkrankung und weißt nicht, wie viel Krankengeld du erhältst? Dann bist du hier richtig! Der Grundsatz zur Berechnung des Krankengeldes lautet: 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes. Dieser Betrag kann jedoch nicht höher sein als der jährlich gesetzlich festgelegte Höchstbetrag. Der gesetzlich festgelegte Höchstbetrag wird jedes Jahr neu festgelegt und kann sich daher ändern. Somit kannst du dein Krankengeld jährlich neu berechnen.

Auszubildende: Krankheiten nicht vermeidbar – Informiere Ausbilder!

Du als Auszubildender solltest wissen, dass sich Krankheiten nicht immer vermeiden lassen. Wenn dir also mal wieder schlecht wird und du ein paar Tage aussetzen musst, ist das kein Grund, sich Sorgen zu machen. Allerdings solltest du deinen Ausbilder immer so schnell wie möglich über die Krankheit informieren. Wenn du mehrmals unentschuldigt fehlst oder verdächtige Symptome aufweist, kann dein Ausbilder eine Abmahnung oder sogar die Kündigung aussprechen. Dies gilt aber nur, wenn er ein klares Bild der Situation hat. Daher ist es wichtig, dass du deinem Ausbilder immer auf dem Laufenden hältst, wenn du krank bist.

Unternehmer: 30 Fehltage pro Jahr sind normal

Du kannst als Unternehmer nur bis zu einem gewissen Punkt Fehltage deines Mitarbeiters akzeptieren. Bis zu 30 Fehltage pro Jahr ist normal und meistens kein Problem. Allerdings, wenn dein Mitarbeiter mehr als 6 Wochen im Jahr krank ist und das auch noch über mehrere Jahre hinweg, dann kann die Situation für dein Unternehmen schwerwiegende Folgen haben. Nicht nur, dass die Arbeit nicht erledigt wird, sondern auch das Arbeitsklima und die Motivation deiner anderen Mitarbeiter leiden können. Es ist also wichtig, dass du als Unternehmer auf solche Situationen vorbereitet bist und deine Mitarbeiter zu regelmäßigen Arztbesuchen ermutigst, um Krankheiten frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.

Kündigungen auch im Krankenstand – Rechte kennen!

Auch wenn du im Krankenstand bist, besteht die Möglichkeit, dass du gekündigt wirst. Allerdings hast du keinen besonderen Schutz vor Kündigungen. Das bedeutet, dass die gleichen Kündigungsfristen und -termine wie bei Nichtkranken gelten. Es ist also wichtig, dass du dich bei einer Kündigung durch deinen Arbeitgeber an die gesetzlichen Richtlinien hältst. Dazu zählt unter anderem, dass du eine Kündigung schriftlich erhalten musst, die Gründe für die Kündigung genannt werden und du eine angemessene Kündigungsfrist einhalten musst. Außerdem hast du das Recht, gegen eine Kündigung vorzugehen, wenn du denkst, dass sie ungerechtfertigt ist.

Krankheit: Wenn du häufig krank bist, Kündigung droht!

Du musst aufpassen, wenn du häufig krank bist. Denn wenn du in drei Jahren mehr als 30 Tage krank warst, kann es sein, dass dein Arbeitgeber dir kündigt. Dabei zählen aber nicht nur längere Auszeiten, sondern auch kürzere Krankheitsphasen, die sogenannten Kurzerkrankungen. Wenn du also mehr als 30 Tage häufig krank bist, solltest du mit einer Kündigung rechnen. Noch schlimmer wird es, wenn deine Arbeitsunfähigkeit dauerhaft oder lang anhaltend ist. Dann droht dir ebenfalls eine Kündigung. Also sei vorsichtig und lass dich nicht zu oft krank schreiben.

 Ausbildungskrankheiten: Wie lange darf man sie haben?

Gewährt Dir das BBiG Schutz nach der Probezeit?

Nach der Probezeit bietet Dir das BBiG einen gewissen Schutz. Du kannst nur aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden (§ 22 Abs 2 Nr 1 BBiG). Das bedeutet, dass eine ordentliche Kündigung des Ausbildungsverhältnisses nicht möglich ist. Selbst wenn Du und Dein Arbeitgeber es versuchen, eine ordentliche Kündigung vertraglich zu vereinbaren, ist sie nicht wirksam. Dieser Schutz ist also ein wichtiges Recht, das Dir das BBiG gewährt.

Lehrverhältnis aufzulösen: Grunde & Schritte für Lehrlinge

Du hast als Lehrling ein schwieriges Verhältnis mit deinem Arbeitgeber? Dann hast du die Möglichkeit, das Lehrverhältnis schriftlich aufzulösen. Dazu musst du zusammen mit deinen Eltern unterschreiben. Grund dafür können zum Beispiel Vorenthaltung des Lehrlingseinkommens, Arbeitszeitüberschreitungen oder eine grob mangelhafte Ausbildung sein. Wenn du dich in einer solchen Situation befindest, solltest du dir unbedingt professionelle Hilfe holen, damit du die nötigen Schritte einleiten kannst.

Reha-Maßnahmen & Erwerbsminderungsrente: Wichtig bei länger andauernden Erkrankungen

Klar ist, dass Krankheiten manchmal länger andauern als erwartet. Deshalb ist es wichtig, dass Betroffene, wenn ihre Erkrankung auch nach 78 Wochen (6 Wochen Entgeltfortzahlung und 72 Wochen Krankengeld) anhält, einen Antrag auf Reha-Maßnahmen und/oder Erwerbsminderungsrente bei ihrer Krankenkasse stellen. Damit haben sie die Möglichkeit, weiter finanzielle Unterstützung zu erhalten, um ihre Lebenssituation zu verbessern, wenn sie durch die Erkrankung in ihrer Berufstätigkeit eingeschränkt sind. Daher ist es wichtig, dass Du bei länger andauernden Erkrankungen Deinen Anspruch rechtzeitig geltend machst.

Lohnfortzahlung bei längerer Erkrankung: Krankengeld & Erwerbsminderungsrente

Wenn Du länger als 42 Tage am Stück arbeitsunfähig bist, beendet Dein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung. Ab diesem Punkt springt die Krankenkasse ein und übernimmt die Kosten. In der Regel tritt der Anspruch auf Krankengeld nach vier Wochen ein. Bei einer längeren Erkrankung kannst Du auch eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Hierbei ist es wichtig, dass Du ein ärztliches Attest vorlegst, in dem die Beeinträchtigungen und die Dauer der Erwerbsminderung beschrieben werden.

Anspruch auf Krankengeld und Arbeitslosengeld II

Du hast Anspruch auf Krankengeld, wenn du arbeitsunfähig bist. Es wird von der Krankenkasse bezahlt und gilt für 78 Wochen. Danach bekommst du dann das Arbeitslosengeld II. Das ist eine Art staatliche Grundsicherung, die dir zusteht, wenn du deinen Beruf aufgrund einer Erkrankung nicht ausüben kannst. Die Höhe des Arbeitslosengelds richtet sich nach deiner bisherigen Einkommenssituation. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht, wenn du mindestens 12 Monate in den letzten 24 Monaten vor der Arbeitsunfähigkeit versicherungspflichtig beschäftigt warst.

Arbeitnehmende und Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit: Regeln und Optionen

Nach 78 Wochen ist es für viele Arbeitnehmende soweit: Der Anspruch auf Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse endet. Danach erhalten sie dann das sogenannte Arbeitslosengeld I, wenn sie weiterhin arbeitsunfähig sind. Doch auch Arbeitgeber müssen bei der Aussteuerung solcher Fälle einiges beachten. Denn es ist wichtig, dass sie sich an einige Vorschriften halten, um die Folgen einer Arbeitsunfähigkeit abzufedern. Zum Beispiel können sie einen Teil der Lohnkosten übernehmen, während die zuständige Krankenkasse den Rest des Lohns bezahlt. Auch der Einsatz von Kurzarbeit kann eine Option sein, um die Lohnkosten zu senken und gleichzeitig die Arbeitnehmenden zu schützen.

Entgeltfortzahlung bei Krankheit im neuen Arbeitsjahr?

Falls Du mal erkrankst und Dein Krankenstand in das nächste Arbeitsjahr übergeht, so hast Du noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Allerdings nur, wenn Dein Anspruch auf das Entgelt im laufenden Arbeitsjahr noch nicht ausgeschöpft ist. Sollte dies der Fall sein, so gilt der Entgeltfortzahlungsanspruch des neuen Arbeitsjahres. Wichtig ist aber auch, dass Du Dich rechtzeitig beim Arbeitgeber meldest, damit Du die finanzielle Unterstützung bekommst. Wenn Du eine längere Krankheit hast, solltest Du unbedingt nachfragen, wie es mit der Entgeltfortzahlung aussieht.

Krankheitstage während der Ausbildung: Dein Betrieb informieren!

Du weißt, dass Du während Deiner Ausbildung nicht zu viele Krankheitstage haben darfst. Deswegen solltest Du Deinen Betrieb über jeden Krankheitstag informieren. Dein Betrieb ist dazu verpflichtet, diese Informationen an die Kammer weiterzugeben, damit Dein Ausbildungsziel nicht gefährdet wird. Wenn Du zu viele Krankheitstage hast, kann das dazu führen, dass Du Deine Ausbildung nicht erfolgreich abschließt. Deshalb ist es wichtig, dass Du Deinem Betrieb mitteilst, wenn Du krank bist, damit sie die Informationen an die Kammer weiterleiten können. Auf diese Weise kannst Du sicherstellen, dass Dein Ausbildungsziel nicht gefährdet wird.

Lohnfortzahlung bei längerer Krankheit: Steuervorteil nutzen!

Wenn du länger als 6 Wochen krank bist, übernimmt ab dem 43. Tag die Krankenkasse die Lohnfortzahlung. Allerdings musst du bedenken, dass das Krankengeld geringer ausfällt als dein übliches Gehalt. Daher lohnt es sich, die Lohnfortzahlung deines Arbeitgebers in Anspruch zu nehmen, solange diese gilt. Auch aus steuerlichen Gründen kann sich die Lohnfortzahlung lohnen. Denn das Krankengeld ist steuerpflichtig, während die Lohnfortzahlung steuerfrei ist. Daher solltest du dir im Krankheitsfall genau überlegen, ob du die Lohnfortzahlung in Anspruch nehmen möchtest.

Krank werden während der Ausbildung: Entgeltfortzahlung & Wartezeit beachten

Solltest Du während Deiner Ausbildung krank werden, hast Du Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dieser Anspruch gilt für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit. Allerdings besteht in den ersten vier Wochen kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung (Wartezeit). In dieser Zeit erhältst Du kein Gehalt. Solltest Du also krank werden, ist es wichtig, dass Du frühzeitig eine ärztliche Bescheinigung vorlegst, um den Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu sichern. Auch musst Du den Arbeitgeber über Deine Erkrankung informieren. Je früher Du das machst, desto besser.

Fazit

Du kannst in der Ausbildung höchstens sechs Wochen krank sein. Wenn Du länger krank bist, solltest Du Dich an Deinen Ausbilder wenden, um zu sehen, ob es eine Möglichkeit gibt, die Ausbildung zu verlängern.

Du solltest daher deine Krankheitstage so gut wie möglich einplanen und deine Ausbildung nicht aufs Spiel setzen, indem du länger krank bleibst als erlaubt.

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