Wie lange darf man als Azubi krank sein? Hier die Antworten!

Azubi Krankheitstage Zahl

Hallo zusammen! Wer als Azubi krank ist, hat sicherlich schon mal die Frage gestellt: Wie lange darf ich eigentlich krank sein? Das ist eine ganz wichtige Frage, die wir uns in diesem Beitrag anschauen werden. Wir werden erfahren, was das Gesetz zum Thema Krankheit im Berufsausbildungsverhältnis sagt und wie du als Azubi deine Rechte in dieser Hinsicht kennst. Also, lasst uns loslegen!

Als Azubi darfst du genauso lange krank sein, wie andere Arbeitnehmer auch. Meistens hast du eine Krankmeldung beim Arbeitgeber abzugeben, die bis zu sechs Wochen gültig ist. Wenn du länger krank bist, musst du ein Attest vorlegen. In jedem Fall musst du deinen Arbeitgeber über deinen Krankheitsstatus informieren.

Auszubildender krank? So informiere Deinen Ausbildungsbetrieb

Du bist als Auszubildender krank? Dann ist es wichtig, dass du deinen Ausbildungsbetrieb rechtzeitig informierst. Nur weil du länger krank bist, kannst du nicht gekündigt werden. Wichtig ist aber, dass du den Ausbildungsbetrieb über deine Abwesenheit informierst. Solltest du mehrmals ohne Entschuldigung nicht zur Arbeit erscheinen, kann dein Ausbildungsbetrieb dich abmahnen oder sogar kündigen. Sollte dein Ausbildungsbetrieb den Verdacht haben, dass du deine Krankheit nur vorgetäuscht hast, kann eine Kündigung folgen. Also zeige Verständnis für die Sorgen deines Ausbildungsbetriebs und informiere ihn rechtzeitig.

Fehltage in der Ausbildung: Wie du deine Zulassung behältst

Du solltest nicht mehr als 22 Fehltage pro Ausbildungsjahr haben, wenn du nicht Gefahr laufen willst, deine Zulassung zu verlieren. In einer dreijährigen Ausbildung bedeutet das, dass du nicht mehr als 66 Fehltage insgesamt haben darfst. Daher ist es wichtig, dass du deine Fehlzeiten im Auge behältst und versuchst, sie so gering wie möglich zu halten. Wenn du in einigen Monaten einen größeren Block an Fehltagen hast, kannst du versuchen, diese mit dem Arbeitgeber oder der Berufsschule abzustimmen, damit sie auf mehrere Monate verteilt werden. Es lohnt sich auch, deine Betriebskrankenkasse zu kontaktieren, um zu sehen, ob sie dir helfen kann, deine Fehltage zu reduzieren.

Krank an Arbeitsplatz: Bis zu 30 Fehltage pro Jahr akzeptabel

Du fragst Dich, wie oft Du krank sein darfst, ohne dass es zu Problemen mit Deinem Arbeitsplatz kommt? Grundsätzlich kann Dein Arbeitgeber bis zu 30 Fehltage pro Jahr hinnehmen. Alles, was darüber hinaus geht, gilt in der Regel als unzumutbar für den Arbeitgeber. Allerdings kann jeder Arbeitgeber in bestimmten Fällen eine Ausnahme machen und die Anzahl der Krankheitstage über 30 hinaus erhöhen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn das Krankheitsbild eine längere Ausfallzeit erfordert, beispielsweise bei einer chronischen Erkrankung. Falls Du mehr als 30 Tage (also 6 Wochen) pro Jahr krank bist, könntest Du Dich also auf jeden Fall mit Deinem Arbeitgeber in Verbindung setzen und die Situation mit ihm besprechen.

AOK: Fehlzeiten bei Arbeitnehmern 2018 auf 19,9 Tage gestiegen

Laut einer Analyse der AOK fehlten Arbeitnehmer im Jahr 2018 deutlich häufiger als noch zehn Jahre zuvor. Nach einer Stagnation in den beiden Jahren zuvor ist die Zahl der krankheitsbedingten Fehltage im Jahr 2018 auf durchschnittlich 19,9 Tage gestiegen. Das bedeutet im Vergleich zu 2008 einen Anstieg um fast drei Tage. Für die Arbeitgeber kann dies eine finanzielle Belastung bedeuten, da sie durch Ausfälle von Mitarbeitern in Produktivität und Gewinn schmälern. Viele Unternehmen versuchen jedoch, das Risiko von Fehltagen durch die Implementierung guter Arbeitspraktiken zu reduzieren. Dazu gehören eine ausgewogene Arbeitsbelastung, eine gesunde Arbeitsumgebung und eine ausreichende Pause. Auf diese Weise können Arbeitgeber langfristig ihren Mitarbeitern helfen, eine gesunde und produktive Arbeitsumgebung zu schaffen.

 Kranksein als Azubi: Wie lange darf es dauern?

2021: Weniger Krankheitstage dank Abstandsregeln und Maskenpflicht

Du hast in 2021 vermutlich weniger Krankheitstage gehabt als im Jahr zuvor. Denn der Durchschnitt der krank gemeldeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland betrug im vergangenen Jahr 11,2 Tage. Das ist ein moderater Anstieg gegenüber dem Jahr 2019 (+ 0,3 Krankheitstage) und das trotz Corona. Wahrscheinlich ist das Ausbleiben größerer Grippe- und Erkältungswellen dank der Maskenpflicht und der Abstandsregeln zu verdanken. Wenn du also 2021 weniger krank gewesen bist als im Jahr zuvor, dann kannst du dankbar sein für diese Maßnahmen!

Kündigung im Krankenstand: Rechte kennen & Gesetze einhalten

Du kannst im Krankenstand gekündigt werden, denn hierbei wird kein besonderer Schutz gewährt. Das bedeutet, dass die gleichen Kündigungsfristen und -termine wie bei einer normalen Kündigung gelten. Es ist jedoch wichtig, dass du deinen Arbeitgeber über deinen Krankenstand informierst und ihm mitteilst, dass du weiterhin in der Lage bist, deine Arbeit zu verrichten, wenn er dir das anbietet. Auch wenn du in einer schwierigen Situation steckst, ist es wichtig, dass du deine Rechte kennst und sicherstellst, dass dein Arbeitgeber die geltenden Gesetze einhält.

Kündigung deines Ausbildungsvertrags im 3. Lehrjahr – Was du beachten musst

Du kannst deinen Ausbildungsvertrag einmal pro Lehrjahr kündigen. Allerdings musst du dabei einiges beachten. Der wichtigste Grund dafür ist, dass du nicht mehr als 10 Prozent deiner Ausbildungszeit verpasst. Deshalb solltest du zunächst überlegen, wie du deine Ausbildungszeit weiterdurchführen kannst. Außerdem solltest du bei der Prüfung des wichtigen Grundes immer den besonderen Charakter des Ausbildungsverhältnisses beachten. Wenn du dir sicher bist, dass es keine andere Möglichkeit gibt, kannst du deine Kündigung schriftlich einreichen. Damit deine Kündigung wirksam wird, müssen die gesetzlichen Fristen eingehalten werden. Daher ist es wichtig, dass du die Kündigung rechtzeitig einreichst.

Hast du Fragen oder brauchst du weitere Informationen zur Kündigung deines Ausbildungsvertrags im 3. Lehrjahr? Dann melde dich gerne bei uns, wir helfen dir gerne weiter.

Unternehmer müssen bis zu 30 Fehltage pro Jahr akzeptieren

Du als Unternehmer musst bei einem Mitarbeiter bis zu 30 Fehltage pro Jahr akzeptieren. Klar, es soll nicht zu häufig vorkommen, dass jemand krank ist. Aber manchmal lässt es sich nicht vermeiden. Sollte es jedoch dazu kommen, dass ein Mitarbeiter länger als sechs Wochen im Jahr krank ist – und das vielleicht über mehrere Jahre hinweg -, dann wird das für Dich als Arbeitgeber schon schwierig. Kannst Du dem Arbeitnehmer nicht mehr helfen, müsst Ihr eventuell über eine Kündigung nachdenken.

Reha-Maßnahme oder Erwerbsminderungsrente? Entscheidung nach 78 Wochen Krankheit

Sollte eine Erkrankung nicht nach 78 Wochen auskuriert sein, dann bittet die Krankenkasse die Betroffenen, einen Antrag auf eine Reha-Maßnahme oder auf eine Erwerbsminderungsrente zu stellen. Die Versicherten haben hierbei die Möglichkeit, sich für eine Rehabilitationsmaßnahme oder eine Erwerbsminderungsrente entscheiden. Die Entscheidung für eine Maßnahme sollte gut überlegt sein und ist an die jeweilige Situation angepasst. Bei einer Reha-Maßnahme erhalten die Betroffenen eine Unterstützung, um möglichst rasch wieder in den Alltag zurückkehren zu können. Bei einer Erwerbsminderungsrente erhalten die Versicherten eine monatliche Leistung, sofern eine Rückkehr in den Beruf nicht mehr möglich ist. Somit haben die Versicherten die Möglichkeit, ein würdiges Leben zu führen und sich auch finanziell abgesichert zu wissen.

Krankengeld während der Ausbildung: 70-90% Nettoeinkommen

Wenn du länger als sechs Wochen krank bist, musst du dir keine Sorgen machen, dass du dein Gehalt verlierst. Dein Ausbildungsbetrieb zahlt dir deine Ausbildungsvergütung nicht mehr aus, aber stattdessen kannst du bei deiner Krankenkasse ein Krankengeld beantragen. Dieses wird dir während deiner Krankheit bezahlt. Je nachdem, wie lange du krank bist, liegt der Betrag zwischen 70 und 90 Prozent deines Nettoeinkommens. Es ist also wichtig, dass du deine Krankheit schnell bei deiner Krankenkasse meldest, um dein Krankengeld zu beantragen. Wenn du Fragen dazu hast, kannst du dich an deine Krankenkasse oder an deinen Betrieb wenden.

Länge des Krankseins für Azubis

Krankheitsdauer über Arbeitsjahr: Entgeltfortzahlungsanspruch für neues Jahr

Falls Du schonmal krank warst, weißt Du sicherlich, dass es im Falle einer Wiedererkrankung innerhalb desselben Arbeitsjahres nur dann zu einer Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber kommt, wenn der Anspruch noch nicht ausgeschöpft ist. Kommt es zu einer Krankheitsdauer, die über das Arbeitsjahr hinausgeht, gilt der Entgeltfortzahlungsanspruch des neuen Arbeitsjahres. Dann hast Du wieder Anspruch auf Entgeltfortzahlung, sofern Du die Voraussetzungen erfüllst.

Krankengeldzahlung durch gesetzliche Krankenkasse – Was ist möglich?

Du hast eine längere Arbeitsunfähigkeit und fragst dich, ob und wie lange deine gesetzliche Krankenkasse dir Krankengeld zahlt? Grundsätzlich ist das möglich, denn die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Krankengeld, wenn du Anspruch darauf hast. Dann allerdings nur maximal für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Wenn die 78 Wochen abgelaufen sind, beendet die Krankenkasse die Krankengeldzahlung, dieser Vorgang heißt dann „Aussteuerung“. Wenn du Glück hast, erhältst du nach dem Aussteuerungszeitraum noch einmal Krankengeld für einen weiteren Zeitraum. Allerdings ist das nicht immer der Fall – sprich am besten mit deiner Krankenkasse und lass dir genau erklären, welche Möglichkeiten du hast.

Krankengeld nach 78 Wochen: Was Arbeitgeber beachten müssen

Nach 78 Wochen endet der Anspruch auf Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse. Damit wird eine finanzielle Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit nur noch bis zu diesem Punkt gewährleistet. Danach erhalten Betroffene das sogenannte Arbeitslosengeld I (ALG I), das eine finanzielle Unterstützung bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit gewährleistet. Arbeitgeber müssen bei der Aussteuerung betroffener Arbeitnehmender einiges beachten. Bei Arbeitsunfähigkeit ist es zum Beispiel wichtig, dass eine neue Krankmeldung beim Arbeitgeber erfolgt und die entsprechenden Formalitäten eingehalten werden. Außerdem ist es hilfreich, dass der Arbeitgeber die Krankenkasse des Arbeitnehmers informiert. So kann vermieden werden, dass das Krankengeld nicht mehr gewährt wird, obwohl es noch Anspruch darauf gegeben hätte.

Unentschuldigte Fehlstunden: Wie Klassenkonferenz entscheidet

Du hast Dir schon einmal überlegt, wie es zu den unentschuldigten Fehlstunden in Deinem Zeugnis kommt? Die Entscheidung darüber trifft die Klassenkonferenz, bestehend aus Deinen Lehrer*innen und Deiner Klassenleitung. Dort wird entschieden, ob alle unentschuldigten Fehltage im Zeugnis vermerkt werden. Eine Ausnahme bildet das Abschlusszeugnis, in dem nur noch die wichtigsten Fehltage erwähnt werden. Jede*r Lehrer*in dokumentiert in seiner*ihrer Stunde die Anwesenheit und Verspätungen der Schüler*innen im Klassenbuch, dabei wird auch die Dauer der Verspätung in Minuten aufgezeichnet. Wenn Du also darauf achtest, stets pünktlich zu sein, kannst Du Dir sicher sein, dass Dein Zeugnis in Ordnung ist.

Ausbildung abgeschlossen trotz 10% Fehlzeiten? So gehts!

Du hast während deiner Ausbildung mehr als 10 % Fehlzeiten? Dann musst du dir keine Sorgen machen! Denn ein Zulassungsanspruch besteht trotz höherer Fehlzeiten – vorausgesetzt, dass du das Ausbildungsziel erreicht hast oder deine Leistungen ein solches Ergebnis rechtfertigen. In manchen Fällen kann es ausreichen, dass du die schriftlichen Prüfungen bestanden hast. Sprich am besten mit deinem Ausbilder oder deiner Ausbilderin, um herauszufinden, ob deine Leistungen ausreichen.

Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen? Prüfungsantrag & Unterlagen abgeben

Du hast deine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen und möchtest nun deine Abschlussprüfung machen? Dann ist es wichtig, dass du dein Berichtsheft und die Ausbildungsnachweise mit dem Antrag auf Zulassung einreichst. Zu der mündlichen Prüfung musst du das Berichtsheft dann nicht mehr mitbringen, dennoch ist es wichtig, dass deine Unterlagen vollständig sind. Damit dein Antrag auf Zulassung akzeptiert wird, solltest du darauf achten, dass du alle wichtigen Informationen wie z.B. deine Ausbildungsnachweise oder deinen Arbeitsvertrag beifügst.

Kündigung des Ausbildungsverhältnisses: Wichtiges zur Kündigung im Berufsbildungsgesetz

Du kannst das Ausbildungsverhältnis jederzeit beenden, ohne eine Kündigungsfrist einhalten zu müssen. Das gilt sowohl für dich, als auch für deinen Ausbildungsbetrieb. Der Gesetzgeber bestimmt dies in § 22 des Berufsbildungsgesetzes. Die Kündigung sollte immer schriftlich erfolgen, jedoch ist es nicht nötig, Gründe anzugeben. Wenn du dein Ausbildungsverhältnis beenden möchtest, solltest du deinem Arbeitgeber eine formelle Kündigung zukommen lassen. Eine gute Gesprächsbasis mit deinem Arbeitgeber ist hierbei wichtig, um eine mögliche Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Ausbildungsstelle zu erhalten.

Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit in Ausbildung

Du hast eine Ausbildung begonnen und bist krank? Dann hast Du im Krankheitsfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Damit erhältst Du die Ausbildungsvergütung bis zu einer Dauer von sechs Wochen. Beachte aber, dass der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erst nach Ablauf der Wartezeit von vier Wochen besteht. Solltest Du also in den ersten vier Wochen Deiner Ausbildung krank werden, bist Du leider nicht durch die Entgeltfortzahlung abgesichert. Deshalb kann es sich lohnen, schon vor Beginn Deiner Ausbildung eine private Krankenversicherung abzuschließen.

Krank als Auszubildender: So informierst du deinen Betrieb

Du bist als Auszubildender krank? Dann solltest du deinen Betrieb unverzüglich darüber informieren. Am besten rufst du am ersten Tag deiner Arbeitsunfähigkeit gleich am Morgen an. Denn so kann dein Arbeitgeber deine Abwesenheit schon frühzeitig einplanen. Solltest du mehrere Tage arbeitsunfähig sein, dann solltest du deinen Betrieb jeweils am Morgen des Folgetages anrufen. Vergiss aber nicht, zur Unterstützung ein ärztliches Attest vorzulegen, das deine Arbeitsunfähigkeit bestätigt.

Krankmeldungen: So meldest Du Deine Krankheitstage richtig!

Du weißt, wie wichtig es ist, dass Du Deine Ausbildung erfolgreich abschließt. Deshalb ist es wichtig, dass Du Deine Krankheitstage im Blick behältst. Denn wenn Dein Betrieb die Krankheitstage an die Kammer meldet, kann es sein, dass die Ausbildung gefährdet ist. Daher ist es eine gute Idee, sich über die Regeln der Krankheitstage zu informieren und die Anzahl der Tage so gering wie möglich zu halten. Auch solltest Du Deinem Betrieb immer sofort Bescheid geben, wenn Du krank bist, damit er die Krankheitstage an die Kammer melden kann. So kannst Du sicherstellen, dass Du Deine Ausbildung erfolgreich abschließt.

Fazit

Als Azubi darfst du so lange krank sein, wie es deine ärztliche Verordnung vorschreibt. In der Regel werden längere Ausfälle durch ein ärztliches Attest nachgewiesen. Du musst dein Ausbildungsbetrieb über deine Erkrankung informieren und möglicherweise ein Attest vorlegen. Je nach Ausbildungsvertrag kann es sein, dass du deine Ausbildungszeit verlängern musst, um die fehlenden Tage nachzuholen. Es kann auch sein, dass du deine Ausbildung beenden musst, wenn du zu viele Tage krankgeschrieben bist.

Du solltest als Azubi immer so schnell wie möglich wieder gesund werden, da du nur eine begrenzte Zeit krank sein darfst. Achte aber darauf, dass du nicht zu früh wieder anfängst zu arbeiten, wenn du noch nicht vollständig genesen bist, da die Krankheit sonst schlimmer werden kann.

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