Wie lange können Azubis krank sein? Erfahre hier die Rechte und Pflichten!

Azubi Krankmeldung Dauer

Hallo! Hast du dich schon mal gefragt, wie lange du als Azubi krank sein darfst, wenn du mal krank wirst? Wir beleuchten einmal das Thema und erklären dir, wie lange du krank sein darfst und was du sonst noch beachten solltest.

Als Azubi hast du das Recht, bis zu 6 Wochen im Jahr krank zu sein. Wenn du länger als 6 Wochen krank bist, wird dein Arbeitgeber ein ärztliches Attest verlangen. Wenn du innerhalb von 6 Wochen mehr als 3 Tage krank bist, musst du deinem Arbeitgeber ebenfalls ein ärztliches Attest vorlegen.

Max. 10 % Fehlzeiten in Ausbildung: 66 Tage oder 22 pro Jahr

Du musst während deiner Ausbildung darauf achten, dass deine Fehlzeiten die zehn Prozent Marke nicht überschreiten. Sollten deine Abwesenheiten mehr als zehn Prozent betragen, ist deine Zulassung zur Abschlussprüfung in Gefahr. Bei einer dreijährigen Ausbildung wären das insgesamt 66 Fehltage oder 22 Tage pro Ausbildungsjahr. Es ist daher wichtig, dass du deinen Ausbilder und deine Ausbildungsstätte so früh wie möglich über deine Abwesenheit informierst und auch nachweisen kannst, dass du alles unternommen hast, um die Anzahl der Fehlzeiten so gering wie möglich zu halten. Außerdem solltest du dir immer bewusst machen, dass jeder Tag, den du nicht da bist, ein Tag ist, an dem du wertvolle Erfahrungen und Kenntnisse verpasst. Nutze daher jede Chance, die sich dir während deiner Ausbildung bietet, um zu lernen und deine Fähigkeiten zu verbessern.

Lehrlinge gut abgesichert: Anspruch auf Lehrlingsentschädigung

Du als Lehrling bist bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten sehr gut abgesichert. Neben dem Anspruch auf Krankengeld hast du Anspruch auf eine Lehrlingsentschädigung. Diese beträgt für bis zu 8 Wochen den vollen Betrag und für weitere 4 Wochen einen Teilbetrag zwischen dem Lehrlingseinkommen und dem Krankengeld. Solltest du also durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit arbeitsunfähig werden, hast du einen Anspruch auf die volle Lehrlingsentschädigung.

Kündigung durch Krankheit: Nachweis & Kontakt halten

Kann häufige oder lange Krankheit zur Kündigung führen? Grundsätzlich ist es möglich, dass dein Lehrbetrieb den Lehrlingsvertrag bei selbstverschuldeter Arbeitsunfähigkeit kündigt. Allerdings sind Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, einen Kündigungsgrund nachzuweisen. Dieser muss unter anderem nachvollziehbar und angemessen sein. Wenn du in einer Krankheitsphase bist, solltest du dich schonen und nichts tun, was deiner Gesundheit schadet. Allerdings ist es dennoch wichtig, dass du in Kontakt mit deinem Arbeitgeber bleibst. Teile deinem Lehrbetrieb deinen Gesundheitszustand mit und informiere ihn regelmäßig über deine Erholungsfortschritte. Nur so kannst du eine Kündigung deines Lehrverhältnisses verhindern.

Krankheitsbedingte Kündigung: Deine Rechte als Arbeitnehmer kennen

Du hast Angst, dass dein Arbeitgeber dich wegen deiner Krankheit kündigt? Keine Sorge, denn grundsätzlich ist eine krankheitsbedingte Kündigung nicht von vornherein ausgeschlossen. Selbst wenn dein Arzt dir eine Krankschreibung ausgestellt hat, kann dein Arbeitgeber dich trotzdem kündigen. Allerdings ist das nicht ohne weiteres möglich. Denn eine solche Kündigung muss den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Es gibt also keine so genannte „Kündigungssperre“. Wenn du also auf deinen Arbeitgeber zugehst, kann er nicht einfach eine Kündigung aussprechen, ohne dass du eine Chance hast, dich dagegen zu wehren. Sei also nicht verunsichert, sondern informiere dich über deine Rechte als Arbeitnehmer.

 Azubi Krankheitstage: Wie lange darf ein Azubi krank sein?

Krankheitsdauer 2021 in Deutschland: 11,2 Tage pro Arbeitnehmer

Du warst 2021 in Deutschland krank gemeldet? Dann bist du nicht allein. Laut Statista lagen die durchschnittlichen Krankheitstage pro Arbeitnehmer/in bei 11,2. Im Vergleich zu 2019 ist das ein leichter Anstieg um 0,3 Tage. Grund dafür dürfte unter anderem das Ausbleiben größerer Grippe- und Erkältungswellen sein. Diese wurden durch die Maskenpflicht und die Abstandsregeln verhindert. Durch die Schutzmaßnahmen konnten viele Menschen, die sonst erkrankt wären, gesund bleiben. Wenn du krank geworden bist, hast du sicherlich auch bemerkt, dass viele Kolleginnen und Kollegen ebenfalls krank geschrieben waren. Ein Grund mehr, die Schutzmaßnahmen weiter zu befolgen!

§ 19 BBiG: Anspruch auf Entgeltfortzahlung für sechs Wochen

§ 19 BBiG gewährt Dir als Auszubildendem einen Anspruch auf die Fortzahlung Deines Entgelts, wenn Du aus persönlichen Gründen und ohne Dein Verschulden nicht arbeiten kannst. Dieser Anspruch beträgt sechs Wochen. Während dieser Zeit muss Dein Arbeitgeber Dir Dein gesetzliches Entgelt weiterzahlen. Sobald Du wieder arbeitsfähig bist, solltest Du Deinen Arbeitgeber jedoch informieren, damit Du wieder Deinen Ausbildungsvertrag erfüllen kannst.

Schütze Deine Rechte & Interessen! Krankheitsursache nicht offenbaren.

Du musst dem Arbeitgeber während oder nach der Arbeitsunfähigkeit nicht unbedingt eine Auskunft über die Krankheitsursache geben. Die Art der Krankheit und ihre medizinische Ursache gehören nicht in sein Fachgebiet und sollten auch nicht diskutiert werden. Er darf Dich zwar nach Deinem Gesundheitszustand fragen, aber Du bist nicht verpflichtet, darauf einzugehen. Falls Du Bedenken hast, dass Dein Arbeitgeber Dich überwachen oder ausfragen will, kannst Du Dich an die zuständige Berufsgenossenschaft oder an einen Rechtsanwalt wenden. Sie helfen Dir dabei, Deine Rechte zu schützen und Deine Interessen zu wahren.

Recht auf Krankheit als Auszubildender – Regeln beachten!

Du hast als Auszubildender ein Recht darauf, längere Zeit krank zu sein – und dennoch musst du dich an bestimmte Regeln halten. Wenn du mehrmals unentschuldigt im Ausbildungsbetrieb fehlst oder der Verdacht besteht, dass du eine Krankheit nur vorgetäuscht hast, kann es dazu führen, dass du eine Abmahnung erhältst oder sogar gekündigt wirst. Daher ist es wichtig, dass du deinem Ausbildungsbetrieb deine Krankheit mitteilst und ihm auch einen ärztlichen Nachweis über deine Erkrankung vorlegst. So kannst du sichergehen, dass du deine Ausbildung zu Ende bringen kannst.

Krankengeld bei längerer Krankmeldung – So funktioniert’s

Hast du dich länger als sechs Wochen krankgemeldet, bekommst du deine Ausbildungsvergütung nicht mehr von deinem Ausbildungsbetrieb ausgezahlt, sondern du erhältst ein Krankengeld von deiner Krankenkasse. Dieses wird in der Regel für einen Zeitraum von maximal 78 Wochen gezahlt und ist an einige Bedingungen geknüpft. Wichtig ist, dass du deine Krankheit und deine Behandlung deiner Krankenkasse mitteilst und diese über deinen Arzt informiert und eine Krankmeldung erhält. Wenn du bei deiner Krankenkasse versichert bist, übernimmt diese die Kosten für die Behandlung und das Krankengeld. Wenn du Fragen zum Krankengeld hast, kannst du dich jederzeit an deine Krankenkasse wenden.

Krankheitsdauer über 78 Wochen: Reha-Maßnahmen & Erwerbsminderungsrente beantragen

Wenn du länger als 78 Wochen krank bist, solltest du einen Antrag auf Reha-Maßnahmen und/oder Erwerbsminderungsrente stellen. Die Krankenkasse wird dich dazu auffordern, wenn sie sieht, dass die Krankheit weiter anhält. 6 Wochen lang bekommst du Entgeltfortzahlung und danach 72 Wochen lang Krankengeld. Solltest du länger krank sein, kann dir eine Erwerbsminderungsrente helfen, deinen Lebensunterhalt zu sichern. Diese Renten können dir auch verschiedene Hilfsangebote bieten, um wieder an den Arbeitsmarkt zurückzukehren. Also, wenn du mehr als 78 Wochen krank bist, zögere nicht und stelle einen Antrag auf Reha-Maßnahmen und/oder Erwerbsminderungsrente. So kannst du deine Situation verbessern und deine Lebensqualität steigern.

Länge Krankheitstage für Azubis

Krank zur Arbeit? Informiere Deinen Betrieb!

Du bist als Auszubildender krank und kannst nicht zur Arbeit erscheinen? Dann musst Du Deinen Betrieb unverzüglich informieren! Am besten rufst Du am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit zu Beginn der betrieblichen Arbeitszeit an und teilst Deinem Chef oder Deiner Chefin Deine Situation mit. Es ist wichtig, dass Du Deinen Betrieb so schnell wie möglich informierst, damit er die notwendigen Schritte einleiten und Dir helfen kann. Falls Du weitere Fragen hast, wende Dich an Deinen Betrieb. Sie werden Dir gerne helfen.

Krank in der Berufsschule: Wie informiere ich Schule und Betrieb?

Wenn Du krank wirst und an diesem Tag Unterricht in der Berufsschule hättest, ist es wichtig, sowohl die Schule als auch Deinen Betrieb zu informieren. In der Regel musst Du vor Schulbeginn im Sekretariat der Berufsschule anrufen und Deine Krankheit melden. Den Betrieb kannst Du entweder persönlich oder telefonisch über Deinen Krankheitstag informieren. Da die Berufsschule Dein Betrieb über Deine Abwesenheit informiert, ist es wichtig, dass Du den Betrieb vorab informierst. Dann kann Dein Betrieb die Information der Schule bestätigen und Du musst Dir keine Sorgen machen, dass Du wegen eines unentschuldigten Fehlens Ärger bekommst.

Kündigung bei häufigen Krankheiten: 30 Tage als Warnzeichen

Du musst dich darauf einstellen, dass du bei häufigen Kurzerkrankungen innerhalb von drei Jahren mit einer Kündigung rechnen musst. Wenn du also mehr als 30 Tage krank warst, solltest du dich darauf vorbereiten. Auch bei einer dauerhaften oder lang anhaltenden Arbeitsunfähigkeit kann es passieren, dass du gekündigt wirst. Sei also vorsichtig und achte auf deine Gesundheit, dann kann dir so etwas nicht passieren.

Krankheitsfall im Unternehmen: Bis zu 30 Fehlzeiten akzeptiert

Du als Arbeitnehmer solltest darüber Bescheid wissen, dass ein Unternehmen bis zu 30 Fehlzeiten im Jahr akzeptiert. Aber wenn du mehr als sechs Wochen im Jahr krank bist, dann kann es sein, dass das Unternehmen das nicht mehr hinnehmen kann. In diesem Fall ist es wichtig, dass du deinem Arbeitgeber regelmäßig über deine Genesung auf dem Laufenden hältst, damit du immer wieder die Möglichkeit hast, zur Arbeit zurück zu kehren. Es ist auch wichtig, dass du regelmäßig eine ärztliche Bescheinigung deiner Krankheit vorlegst, um deine Fehlzeiten abzudecken. So kannst du sicherstellen, dass du nicht das Vertrauen deines Arbeitgebers verlierst.

Abmahnung bei Auszubildenden: Wann ist sie erforderlich?

Du fragst Dich, wann eine Abmahnung erforderlich ist? In der Regel ist eine Abmahnung eine rechtliche Maßnahme, die vor einer fristlosen Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens des Auszubildenden durch den Ausbildungsbetrieb erfolgen muss. Mit der Abmahnung soll dem Auszubildenden die Möglichkeit gegeben werden, sein Verhalten zu ändern. Dabei ist es wichtig, dass die Abmahnung schriftlich erfolgt und konkrete Verhaltensänderungen von dem Auszubildenden gefordert werden. Der Auszubildende sollte auch die Folgen bewusst gemacht bekommen, falls er sein Verhalten nicht ändert.

Vertragswidriges Verhalten: Abmahnungen & Kündigung richtig handhaben

Du solltest also vor dem Aussprechen einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens immer zwei Abmahnungen aussprechen. Diese müssen sich auf dasselbe Verhalten beziehen, dass du beanstandest. Die IHK Lahn-Dill empfiehlt hierzu eindringlich, denn nur so kannst du deine Entscheidung vor Gericht begründen und belegen. Für Dich als Auszubildenden bedeutet die Einhaltung der Vorgaben einen klaren Rechtsschutz. Insofern solltest du darauf unbedingt achten, dass du die Abmahnungen schriftlich erhältst und auch die Kündigung schriftlich aufgesetzt wird.

Ausbildung abbrechen: Elternunterschrift benötigt?

Du möchtest deine Ausbildung abbrechen, weil du das Gefühl hast, dass es dir unzumutbar wird? Zum Beispiel, weil dein Lehrlingseinkommen vorenthalten wird, du häufig Arbeitszeitüberschreitungen leisten musst oder die Ausbildung mangelhaft ist? Dann hast du die Möglichkeit, schriftlich aus dem Lehrverhältnis auszutreten. Dafür benötigst du aber die Unterschrift deiner Eltern. Also: Sprich sie darauf an und überlege, ob ein Austritt die beste Lösung für dich ist.

Kündigung des Ausbildungsverhältnisses: Wissenswertes zur schriftlichen Kündigung

Das Ausbildungsverhältnis kann jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden, wenn sowohl du, als auch der Ausbildungsbetrieb die Kündigung aussprechen. Laut § 22 Berufsbildungsgesetz muss die Kündigung schriftlich erfolgen und es ist nicht notwendig, Gründe dafür anzugeben. Du kannst aber jederzeit mit deinem Ausbilder sprechen, wenn du Fragen zur Kündigung hast.

Azubi: Erfahre, wie du eine Kündigung vermeidest

Du als Azubi musst dich stets an die Regeln in deinem Betrieb halten. Solltest du schwerwiegendes Fehlverhalten begehen, kann dein Arbeitgeber auch ohne vorherige Abmahnung das Arbeitsverhältnis kündigen. Dazu zählen unter anderem eine im Betrieb begangene Straftat, wie beispielsweise Diebstahl oder Unterschlagung, eine Beleidigung oder Tätlichkeit gegenüber Vorgesetzten oder ein sonstiges besonders schweres Fehlverhalten. Daher ist es wichtig, dass du die Regeln und Richtlinien im Betrieb kennst und einhältst, um eine Kündigung zu vermeiden.

Krankheitstage: Wie melde ich sie an meinen Betrieb?

Du hast in Deinem Betrieb ein paar Krankheitstage gehabt? Dann musst Du wissen, dass Dein Betrieb dazu verpflichtet ist, diese der Kammer zu melden. Dadurch kann die Kammer feststellen, ob Du Dein Ausbildungsziel erreichst oder nicht. Wenn Du zu viele Krankheitstage hast, kann das Dein Ausbildungsziel gefährden, da Du weniger Zeit hast, den Stoff zu lernen und die Prüfungen zu bestehen. Deshalb ist es wichtig, dass Du Deine Krankheitstage vermeidest und versuchst, Deinen Ausbildungsplan einzuhalten. Wenn Du Fragen zu Deinem Ausbildungsplan und zu Deinen Krankheitstagen hast, zögere nicht, Dich an Deinen Betrieb zu wenden. Sie können Dir helfen, Dein Ausbildungsziel zu erreichen.

Schlussworte

Als Azubi hast du das Recht, krank zu sein. Du darfst allerdings nicht länger als 6 Wochen pro Jahr fehlen. Solltest du länger krank sein, muss das in Absprache mit deinem Arbeitgeber geklärt werden. Es kann sein, dass du dann eine ärztliche Bescheinigung oder ein Attest vorlegen musst.

Du solltest als Azubi immer darauf achten, dass du nur so lange krank bist, wie es wirklich nötig ist. Wenn du zu lange krank bist, kann es zu Problemen für dich und dein Arbeitgeber führen. Deshalb ist es wichtig, dass du Krankheiten möglichst schnell überwindest und wieder voll einsatzfähig bist.

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